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Streit um Naturschutz Streit um Naturschutz: Koniferen sollen wieder verschwinden

Von Jürgen Böhme 15.08.2001, 18:07

Sangerhausen/MZ. - Mit der Idylle ist es erst einmal vorbei auf seinem großen Grundstück Im Schlag 1. Eigentümer Bernhard Hedig flatterte dieser Tage ein Schriftstück des Verwaltungsgerichts Halle ins Haus. Darin wird begründet, dass seine Klage gegen den Landkreis abgewiesen wird und er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Hedig versteht nun die Welt nicht mehr: "Ich habe doch nur auf meinem Privatweg gepflanzt." Dieser Weg verbindet sein Grundstück mit der Wirtschaftsstraße zum Gewerbegebiet Weinlager. Unterstützung beim Pflanzen erhielt er auch von seinen Nachbarn Erwin Kesselhut und Jürgen Riedel. Auch die beiden zeigen wenig Verständnis für die Einsprüche des Kreises und des Regierungspräsidiums.

Am Rande des etwa 170 Meter langen Zufahrtsweges gedeihen die über 200 Tuja-Lebensbäume inzwischen prächtig. Sie sollen laut Hedig den asphaltierten Weg vor Ackerboden und Schneeverwehungen schützen. Das ist auch im Interesse der beiden Nachbarn von Hedig, weil beide den Weg mit nutzen. Doch die Tujas müssen laut Verwaltungsgericht weg. Bereits im Oktober 1999, wenige Tage nachdem Hedig und seine Nachbarn die Bäume gepflanzt hatten, meldet die untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Bedenken an, denn die Koniferen "stellen störende Fremdkörper in der Landschaft dar und widersprechen den öffentlichen Interessen am Erhalt des naturraumtypischen Gebietscharakters".

Mit anderen Worten: Die Lebensbäume passen nach Auffassung der Behörde nicht ins Landschaftsbild und wären ein unzulässiger Eingriff in Natur und Landschaft. In der Tat ist die dortige Landschaft am Rande der Kreisstadt seit Jahrhunderten geprägt von Streuobstwiesen, Obstplantagen, intensiv genutzten Ackerflächen, Feldgehölzen, Gebüschen, Feldrainen und Hecken, stellt die Behörde fest. Sie will die Wiederherstellung des bisherigen Zustandes entsprechend des Naturschutzgesetzes Sachsen-Anhalts. Das bedeutet, die Tujas sollen wieder entfernt werden.

Hedig legt dagegen Einspruch ein und beauftragt eine Anwaltskanzlei, seine Interessen zu vertreten. Doch das hilft nicht viel, denn die Kreisverwaltung erlässt am 31. Ja nuar 2000 eine so genannte Wiederherstellungsverfügung. Hedig soll demnach den alten Zustand bis zum 15. April gleichen Jahres wieder herstellen. Falls nicht, droht der zuständige Dezernent Harald Koch eine Ersatzvornahme an, die Hedig 1 500 Mark kosten würde. Da dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann, teilte Koch dann Hedig im Mai 2000 mit, die ganze Angelegenheit dem Regierungspräsidium Halle zu übergeben.

Im Dezember vergangen Jahres lehnt das Regierungspräsidium den Widerspruch ab und bestätigt damit die Entscheidung des Landkreises. Gegen diese Entscheidung klagte Hedigs Anwalt erfolglos beim Verwaltungsgericht Halle. Dezernent Harald Koch meint, dass so eine Auseinandersetzung, wie sie Hedig führt, durchaus hätte vermieden werden könne, wenn sich bei geplanten Eingriffen in die Natur mit den zuständigen Behörden vorher in Verbindung gesetzt würde. Das gelte vor allem bei Pflanzungen von Gehölzen, die hier nicht heimisch sind.

Geholfen ist Hedig damit allerdings nicht. Nach Lage der Dinge wird er für die nicht genehmigungsfähige Tuja-Hecke nun noch einmal zahlen müssen: für ihre Entfernung. Und auch für die Wiederherstellungsverfügung hat er bereits einen Kostenbescheid erhalten und 264,42 Mark berappen müssen.

Ob Hedig weitere Instanzen bemühen wird, lässt er derzeit noch offen. Fakt bleibt für ihn, dass er die Argumente der Umweltbehörden nicht teilen kann. Zumal, so versichert Hedig, die Stadt Sangerhausen ihm signalisiert habe, dass sie gegen die Koniferen-Hecke nichts einzuwenden habe, weil das Landschaftsbild durch die Hecke nicht so stark beeinträchtigt würde. Doch die Hüter des Naturschutzgesetzes haben andere Auffassungen, auch wenn dadurch Hedigs Idylle vorerst empfindlich gestört bleiben wird.