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Streit um Fraktionsgeld für NPD: Nächste Instanz

27.04.2017, 13:58
Wahlplakat der NPD in Bündingen. Foto: Boris Roessler/Archiv
Wahlplakat der NPD in Bündingen. Foto: Boris Roessler/Archiv dpa

Büdingen - Die Stadt Büdingen geht im Streit um gestrichenes Fraktionsgeld für die NPD in die nächste Instanz. Das hat der Magistrat der Kleinstadt in Mittelhessen am Donnerstag einstimmig beschlossen, wie Bürgermeister Erich Spamer (Freie Wähler) der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Prozess soll nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu aufgerollt werden.

„Wir gehe davon aus, dass wir diesmal Chancen haben zu gewinnen”, sagte Spamer. Der Gesetzgeber sei gerade dabei, den Rahmen für Parteienfinanzierung neu zu regeln, ebenso die indirekte Finanzierung über Fraktionsgeld. Spamer hofft, dass dies den Ausschlag für ein anderes Urteil gebe. „Denn die Revision erfolgt immer auf Grundlage der neuesten Gesetzeslage”, sagte der Bürgermeister.

Das Stadtparlament hatte Ende Januar entschieden, der rechtsextremen NPD das Fraktionsgeld zu streichen. Zu unrecht, entschied Anfang April der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel und gab der NPD Recht. Wenn eine Gemeinde Fraktionen Zuwendungen gewähre, müsse sie dabei den Gleichheitsgrundsatz beachten, befand das Gericht. Der VGH ließ die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Im Büdinger Stadtparlament hat die NPD vier Sitze. Es geht bei dem Streit um Zuwendungen von insgesamt 310 Euro pro Jahr. (dpa/lhe)