Selbstanzeige von Steuersündern muss rechtzeitig erfolgen
Hamburg/Berlin/dpa. - Steuerhinterzieher kommen nur straffrei davon, wenn sie sich rechtzeitig selbst anzeigen. «Das Delikt darf noch nicht entdeckt worden sein», sagt Michael Jürgens, Landesvorsitzender der Steuergewerkschaft Hamburg.
Ist das der Fall, könnten Steuersünder ihrem zuständigen Finanzamt noch nicht erklärte Einkünfte per formlosem Schreiben nachmelden. Diesem müssen entsprechende Belege beigefügt werden, also beispielsweise Kontoauszüge von Auslandskonten. Sehr wichtig sei, dass dabei alle Einkünfte vollständig angegeben werden.
Da die Bundesregierung derzeit erwägt, eine CD mit Daten von Steuerhinterziehern mit Konten in der Schweiz zu kaufen, sei für Betroffene eine rasche Selbstanzeige sinnvoll, sagte Jürgens. «Ich kann nur jedem dazu raten. Man entgeht einer Geldbuße oder sogar dem Gefängnis.» Besonders schwere Fälle werden mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Wer sich rechtzeitig selbst anzeigt, müsse nur die hinterzogene Steuersumme zuzüglich sechs Prozent Zinsen pro Jahr nachzahlen. Außerdem könne der Steuersatz aber durch die zusätzlichen Einkünfte über die Progression steigen.
Nach der Selbstanzeige bekommt der Steuersünder laut Jürgens einen geänderten Steuerbescheid. Um straffrei zu bleiben, müsse er die Nachforderungen innerhalb von vier Wochen bezahlen. Eine Verzögerungstaktik ist ohnehin wenig erfolgversprechend: Eine Steuerhinterziehung verjährt laut der Bundessteuerberaterkammer in Berlin erst nach fünf Jahren, in schweren Fällen nach zehn Jahren. Ebenfalls erst nach zehn Jahren ende die steuerliche Verjährungsfrist. Die meisten Betroffenen dürften sich mit diesen Fristen und Formalitäten aber ohnehin nicht befassen. «In der Regel haben sie einen Steuerberater, der wird das schon alles richtig machen», sagt Jürgens.