Schnurlos-Telefone nach CT-Standard: Ab 2009 verboten
Hamburg/dpa. - Am 31. Dezember 2008 kommt das Ende für schnurlose Telefone, die nach den alten Standards CT1+ und CT2 arbeiten. Zu diesem Datum läuft deren Zulassung aus. Hintergrund des Verbots ist, dass die entsprechenden Zulassungen seinerzeit begrenzt erteilt wurden.
Die von CT1+ und CT2 verwendeten Frequenzen werden in Zukunft von anderen Geräten genutzt: CT1+ soll europaweit für den Mobilfunk und CT2 für andere Funkanwendungen eingesetzt werden.
Wer nach dem 31. Dezember noch mit den alten Modellen telefoniert und Störungen verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses könne sich zusammen mit den Kosten für den Entstörungseinsatz der Bundesnetzagentur auf mehrere Hundert Euro summieren, so ein Sprecher der Behörde. Eine Art Schonfrist für Verbraucher, die von dem Verbot nichts mitbekommen haben und daher ihr CT-Telefon weiter verwenden, gibt es nicht. Dennoch könnte Unwissenheit vor Strafe schützen: «Wir sehen uns jeden Einzelfall genau an», sagt der Sprecher.
Laut dem Branchenverband BITKOM in Berlin sind in Deutschland noch viele CT1+-Telefone in Betrieb. Sie würden sogar noch verkauft. Manche Händler versuchten entsprechende Geräte an den Kunden zu bringen, indem sie Angst vor Elektrosmog schüren: Die analogen CT1+-Geräte senden nämlich anders als Telefone nach dem neueren DECT-Standard nicht im Stand-by-Betrieb, also nicht permanent. Doch zum einen ist nicht bewiesen, dass DECT-Telefone durch ihre Strahlung gesundheitlichen Schaden anrichten. Zum anderen steigt die Zahl von DECT-Geräten mit Eco-Modus, der die Strahlung stark reduziert.
Ob sie ein altes Telefon nach CT1+ oder nach dem vor allem in Großbritannien verbreiteten CT2 besitzen, können Verbraucher am besten an den Angaben zu den verwendeten Frequenzen erkennen. Die vom 1. Januar 2009 an verbotenen schnurlosen Telefone der beiden Standards funken in den Bereichen 885 bis 887, 930 bis 932 sowie zwischen 864,1 und 868,1 Megahertz (MHz).
Der erste Standard für schnurlose Telefone hieß einfach nur CT1. Entsprechende Geräte sind nach wie vor im Umlauf und werden zum Beispiel auf Flohmärkten gehandelt. Zu erkennen sind diese schon seit Jahren nicht mehr zugelassenen Telefone unter anderem an bestimmten Bezeichnungen: «Sinus 1» bis «Sinus 5», Posthorn-Symbol und «Z» etwa. Auch eine Zulassungsnummer, die mit «U» oder «V», oder einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W und A200025X weisen darauf hin, dass es sich um ein CT1-Modell handelt.
Nicht benutzen sollte man der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz zufolge auch schnurlose Telefone, die nicht ausdrücklich für den deutschen Markt hergestellt wurden. Deren Nutzung sei in Deutschland generell untersagt. Denn sie arbeiten oft in einem anderen Frequenzbereich und können daher andere Funkdienste stören.
Verbraucher, die ihre CT-Modelle nicht mehr verwenden können, bekommen dafür keine Entschädigung. Wer so ein Gerät jedoch erst kürzlich gekauft hat, ohne vom Händler auf das kommende Nutzungsverbot hingewiesen worden zu sein, sollte laut BITKOM auf einen Umtausch gegen ein weiterhin zulässiges DECT-Telefon drängen. Übrigens müssen Telefone wie alle anderen Elektrogeräte «geordnet» entsorgt werden. In den Gemeinden gibt es entsprechende Sammelstellen - etwa Recyclinghöfe.