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Schlappe für DFB Schlappe für DFB: OLG Oldenburg nennt Ausbildungsentschädigung verfassungswidrig

Von Michael Rossmann und Gert Glaner 10.05.2005, 15:15
Andre Hamer (l) und Tim Sellhorn schulen während des Trainings der DFB-Talentförderung ihre Ballführung. (Foto: dpa)
Andre Hamer (l) und Tim Sellhorn schulen während des Trainings der DFB-Talentförderung ihre Ballführung. (Foto: dpa) dpa

Oldenburg/dpa. - Nach diesem Urteil müssen Bundesligisten und Vereine aus dem Semi-Profi-Bereich kein Geld an den abgebenden Club zahlen, wenn sie einenAmateurspieler unter Vertrag nehmen. Den kleinen Clubs geht damiteine Einnahmequelle verloren. Andererseits sparen Regional- oderOberligisten Geld, wenn sie junge Spieler von Bundesligistenverpflichten, die den Sprung in den Profibereich nicht geschaffthaben. In einem solchen Fall würde es sich um eine Summe von etwa10 000 Euro handeln.

Der DFB bedauerte die Entscheidung des OLG und bezeichnete sie alsfalsch. Die für verfassungswidrig erklärte Bestimmung sollte dieAusbildung junger Spieler fördern und belohnen, argumentiert derVerband. «Sie hatte einen Interessenausgleich zwischen abgebendem undaufnehmendem Verein sowie dem Spieler zum Inhalt», kommentierte DFB-Chefjustiziar Goetz Eilers: «Umso enttäuschender ist das Urteil.»

Stefan Schneider vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) sagte: «Diekleinen Vereine trifft diese Entscheidung hart. Ihnen wird dadurchein wichtiger Anreiz zur Nachwuchsarbeit entzogen werden.» LautSchneider hat das System bislang sehr gut funktioniert. Bei denmeisten Wechseln gehe es um Summen zwischen 1500 und 4000 Euro. Diehöchste mögliche Summe beträgt 17 500 Euro.

Jochen Schneider, Manager des Bundesligisten VfB Stuttgart, sagte«Ich halte das Urteil grundsätzlich für falsch. Schließlich wurdedurch diese Regelung sichergestellt, dass der ausbildende Verein fürseinen Aufwand entschädigt wird.» Die bisherige Regelung sei aber«ein zweischneidiges Schwert».

Das OLG bezeichnete das Urteil als rechtskräftig und hat eineRevision nicht zugelassen. Dagegen will der DFB nun Beschwerde beimBundesgerichtshof (BGH) einlegen. Er hat dafür einen Monat Zeit. NachAngaben einer OLG-Sprecherin hat dies wegen des geringen Streitwerteskeinerlei Erfolgsaussicht.

Mit dem Urteil bestätigte das OLG die Rechtsprechung desLandgerichtes Oldenburg und beendet die Auseinandersetzung zwischenden Amateurvereinen VfB Oldenburg und SV Wilhelmshaven. DieOldenburger hatten auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von knapp8000 Euro für fünf Jugendspieler geklagt, die zum OberligistenWilhelmshaven gewechselt waren. In dem Verfahren ging es um dieSpielordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV), diewortgleich mit der des DFB ist. DFB und NFV hatten den VfB Oldenburgjuristisch unterstützt.

In den Spielordnungen ist geregelt, dass ein Verein, der einenFußballer als «Nicht-Amateur ohne Lizenz» unter Vertrag nimmt, jenenClubs Ausbildungsentschädigung zu zahlen hat, bei denen der Amateurin den letzten fünf Jahren vor dem Wechsel gespielt hat. Die vom DFBnach einem BGH-Urteil von 1999 vorgenommenen Änderungen reichen nichtaus. Statt einer Pauschale von damals 25 000 Mark werden derzeitEntschädigungen fällig, die sich nach Spielklassen und Länge derVereinszugehörigkeit staffeln.

Zwar habe sich der DFB erkennbar bemüht, den Vorgaben des BGH ausdem Jahre 1999 zu genügen, schrieb das OLG. Es bestünden jedochgrundsätzliche Bedenken gegen Ausbildungsentschädigungen, weil nurjene Vereine profitieren, denen es zufällig gelinge, Spieler bis inden Semi-Profi-Bereich zu bringen. Die Jugendarbeit aller anderenVereine bleibe ungefördert.

Rechtsanwalt Jürgen Scholz, der Wilhelmshaven vor Gerichtvertreten hatte, befürwortet eine Pool-Lösung. Nach Scholz' Meinungsollen Vereine mit guter Nachwuchsarbeit Geld aus einem Topf derBundesligisten erhalten.