Rot-Weiß Erfurt Rot-Weiß Erfurt: Senad Tiganj wegen Dopings gesperrt
Frankfurt/Main/dpa. - «Das Urteil ist eine Riesenenttäuschung für uns, vor allem derVerlust der Siegpunkte. Den Verein trifft zu 100 Prozent keineSchuld, dennoch wurden wir bestraft. Es ist zu überlegen, die DFB-Rechtsprechung zu verändern», sagte Erfurts Manager Stephan Beutel.Die Vereinsführung werde darüber beraten, das Urteil anzufechten.«Eine Berufung ist sicherlich sinnvoll», sagte Beutel.
«Es liegt ein Dopingverstoß vor. Tiganj hat nicht vorsätzlich,aber fahrlässig gehandelt. Allein der Einsatz eines gedopten Spielerssieht in der Folge zwingend die Drehung der Spielwertung vor»,begründete der Sportgerichts-Vorsitzende Horst Buchterkirche dieEntscheidung, durch die der Aufsteiger mit 30 Punkten auf denvorletzten Tabellenplatz abstürzt. Unterhaching kann dagegen mitnunmehr 39 Zählern für ein weiteres Zweitligajahr planen.
Die Thüringer sind damit der große Verlierer in dem Dopingfall,der zumindest Fragen aufwirft. Tiganj war am 6. April im Anschluss andas Spiel in Unterhaching positiv auf die verbotene SubstanzFenoterol getestet worden. In der Verhandlung beteuerte der in derWinterpause verpflichtete 29 Jahre alte Slowene, dass er das Asthma-Mittel mit der darin enthaltenden verbotenen Substanz eingenommenhabe, als er seinem Sohn Erwin bei einem am Tag vor dem Spielerlittenen Asthma-Anfall die Angst vor dem Inhalator nehmen wollte.«Ich habe das Mittel etwa zwei bis drei Mal inhaliert», gab derslowenische Nationalspieler zu Protokoll.
Gestützt wurde seine Aussage durch den Gutachter des Anti-Doping-Labors Kreischa, Joachim Große. Eine Applikation per Inhalation seiauf Grund der festgestellten Menge in der untersuchten Probewahrscheinlich, sagte Große. Das Mittel sei bei gesunden Menschennicht leistungssteigernd. Selbst der zunächst skeptische DFB-Kontrollausschussvorsitzende Horst Hilpert bezeichnete den von Tiganjgeschilderten Vorgang als denkbar und beantragte auf Grund des nichtgravierenden Dopingverstoßes eine vergleichsweise milde Strafe «amunteren Rand dessen, was die Bestimmungen hergeben». EinenErmessensspielraum für die Aufhebung der Spielwertung gebe es dagegennicht, so Hilpert.