Reiserecht Reiserecht: Wer zahlt Bergungskosten?

München/dpa. - Doch auch für viele andere Fälle gilt: Wintersportler sollten vor dem Aufbruch in den Urlaub noch einmal ihren Versicherungsschutz prüfen. Denn auch wer am Berg oder auf der Piste nicht über den Durst trinkt, ist nicht gegen alle Risiken abgesichert.
Eine private Unfallversicherung hilft oft schon weiter: "Bergungskosten werden in der Regel übernommen", sagt Katrin Rüter - in Fällen, in denen sich ein Skiläufer auf der Piste ein Bein bricht oder ein Snowboarder die Schulter ausrenkt. Das gilt auch für Reisezusatzversicherungen, die bei vielen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden können.
Aber auch solche Policen decken nicht alle Fälle ab, in denen Wintersportler, Bergwanderer oder Kletterer in die Verlegenheit kommen könnten, sich retten lassen zu müssen. Wer in der Wand hängt und sich nicht weitertraut oder wer sich im Hochgebirge verirrt und bei Tageslicht nicht zurückfindet, hat oft das Nachsehen. "In aller Regel tragen die Betroffenen die Kosten dann selbst", sagt Rüter. Allein für den Einsatz des Rettungshubschraubers zur Bergung von der Hütte, wie im beschriebenen Fall, werden leicht 3 000 Euro fällig. Bei aufwendigen Aktionen mit Transport von Verletzten vervielfacht sich die Summe.
Freizeitsportler seien aber in den Bergen nicht leichtsinniger geworden, sagt Thomas Urban, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Alpenvereins (DAV) in München. Die Zahl der Unfälle sei in den vergangenen Jahren sogar leicht rückläufig gewesen. "Das liegt an der besseren Ausrüstung und der besseren Ausbildung." Andreas König vom Deutschen Skiverband (DSV) in München sieht bei den Wintersportlern eine ähnliche Tendenz: "Die gehen nicht mehr so einfach unvorbereitet auf die Piste."
Trügerisch sei die Vorstellung, mit dem Handy überall Hilfe rufen zu können. "Das bringt manche schon dazu, Gefahren zu unterschätzen." Nicht ernst genug genommen werde von einzelnen die Lawinengefahr - etwa beim Schneeschuhwandern, das zwangsläufig abseits der Pisten führt. Leichtsinn auf der Piste kann schnell auch zu Kollisionen führen. Wer sich oder andere dabei verletzt, kommt ebenfalls in Schwierigkeiten. Auch in solchen Fällen lautet dann die Frage: Welche Versicherung zahlt? "Behandlungskosten und Verdienstausfall können sich leicht auf mehr als 50 000 Euro summieren", sagt König. Nicht selten werde vor Gericht geklärt, wer am Unfall Schuld hat.
Im Regelfall springt dann die private Haftpflicht ein. Andreas König rät, die Police genau zu lesen: Einige Sportarten können ausgeschlossen sein. "Manche ältere gelten nur innerhalb Europas." Schon bei Skiunfällen in Österreich kann es unangenehme Überraschungen geben - etwa weil viele Rechtsschutzversicherungen nur bei Streitfällen in Deutschland greifen.