Neue Runde im Streit um Ferienhäuser in Lübecks Altstadt

Lübeck - Der Streit um die Vermietung kleiner Ganghäuser in der Lübecker Altstadt an Feriengäste geht in die nächste Runde. Rund 40 Hausbesitzer, die in der „Interessengemeinschaft Ferienvermietung Lübeck und Travemünde” zusammengeschlossen sind, wollen gegen die Hansestadt Lübeck vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht klagen. Das habe die Interessenvertretung auf ihrer Jahreshauptversammlung beschlossen, sagte deren Vorsitzender Karl-Heinz Brenner am Dienstag. Zuvor hatten die „Lübecker Nachrichten” berichtet.
Man sei zwar mit einem Eilantrag gegen die Nutzungsuntersagung der Stadt vor Gericht gescheitert, doch gehe es ins Hauptsacheverfahren, sagte Brenner. „Wir warten jetzt auf die formellen Ablehnungsbescheide der Hansestadt Lübeck gegen unsere Widersprüche. Sobald die da sind, legen wir los”, sagte Brenner.
Hintergrund des Streits ist das 2019 ausgesprochene Verbot der Hansestadt Lübeck, die pittoresken Häuschen in den für Lübeck typischen Gängen und Höfen als Ferienunterkünfte zu vermieten. Dagegen hatten die Hausbesitzer bei der Stadt Widerspruch eingelegt.
Die Stadt begründet ihr Verbot unter anderem mit dem Kampf gegen den Wohnraummangel. „Die Vorgehensweise der Verwaltung basiert auf der von der Bürgerschaft 2019 beschlossenen Erhaltungssatzung. Die gibt eine klare Maßgabe für das Handeln der Verwaltung vor und gilt im Geltungsbereich der Satzung für alle”, sagte ein Sprecher der Hansestadt am Dienstag. Von den knapp 10 000 Wohnungen in der Altstadt werden nach Angaben der Stadt rund 280 als Ferienwohnungen vermietet. Etwa 100 davon befinden sich in Ganghäusern.
Die Erfahrungen vieler anderer Städte hätten gezeigt, dass durch die Umwandlungen eine Vorbildwirkung entstehen könne, die zu einer immer weiter um sich greifende Umwandlung von bestehenden Wohnungen in Ferienwohnungen führen könne, sagte der Sprecher. „Deshalb ist es wichtig, jetzt ein klares Signal zu senden, was erlaubt ist und was nicht”, sagte er. (dpa/lno)