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Urteil Nach Brandstiftung in Buschkuhnsdorf: Muss ein 28-Jähriger aus Jessen jetzt ins Gefängnis?

Ein 28-Jähriger aus Jessen soll die Feuer in der Stallanlage Buschkuhnsdorf der Agrargenossenschaft Holzdorf gelegt haben. Deshalb musste er sich vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Das Gericht hat nun das Urteil gefällt.

Von Andreas Behling Aktualisiert: 21.11.2024, 13:36
Großbrände müssen zu Jahresbeginn auf dem Gelände der Agrargenossenschaft Holzdorf in Buschkuhnsdorf gelöscht werden. Ein Gericht hat jetzt ein Urteil gegen einen 28-Jährigen gefällt.
Großbrände müssen zu Jahresbeginn auf dem Gelände der Agrargenossenschaft Holzdorf in Buschkuhnsdorf gelöscht werden. Ein Gericht hat jetzt ein Urteil gegen einen 28-Jährigen gefällt. (Foto: Frank Grommisch)

Buschkuhnsdorf/Dessau/MZ. - Die Brände waren am 13. und 15. Januar sowie am 12. März 2024 auf dem Gelände der Agrargenossenschaft Holzdorf im Jessener Ortsteil Buschkuhnsdorf jeweils von einem Großaufgebot an Feuerwehren aus der Region zu löschen. Die Brände hatten einen Sachschaden von insgesamt knapp 1,2 Millionen Euro verursacht.