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MZ-Fahrschule: Abschleppen MZ-Fahrschule: Abschleppen: Rote Fahne in Seilmitte

Von Willi Stichling 29.06.2001, 14:32

Halle/MZ. - Das Warnblinklicht sollte nach Eintritt der Panne schon beim langsamen Ausrollen eingeschaltet werden. Es muss auch dann in Betrieb bleiben, wenn Warndreiecke oder -leuchten aufgestellt sind. Muss das Fahrzeug mit Motorschaden abgeschleppt werden, funktionieren Lenkhilfe (Servolenkung) und Bremskraftverstärker nicht mehr - zum Lenken und Bremsen ist dann ein höherer Kraftaufwand erforderlich. Wenn mit einem Seil abgeschleppt wird, so darf der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen höchstens fünf Meter betragen. In der Mitte muss das Seil mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, die Fahrer sollten vor Fahrtantritt Zeichen zur Verständigung ausmachen.

Sind die Bremsen defekt, kommt für das Abschleppen nur die Abschleppstange infrage. Bei defekter Lenkung bleibt nur der Ruf nach einem Abschleppwagen, der das defekte Fahrzeug auflädt oder mit einer Abschleppachse abtransportiert. Beim Abschleppen müssen sowohl der Fahrer des defekten Fahrzeuges als auch der des Hilfsfahrzeuges mit Warnblinklicht fahren. Um anzuzeigen, dass abgebogen werden soll, kann der Ziehende das Warnblinklicht kurz abschalten und statt dessen den Blinker betätigen. Der abschleppende Fahrer muss besonders vorsichtig mit Gas und Bremspedal umgehen, um ein Auffahren zu vermeiden.

Die Kurven sollten weit ausgefahren werden. Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeuges muss die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Die Geschwindigkeit sollte außerorts 60 Kilometer je Stunde nicht überschreiten. Bei Autos mit Automatikgetriebe sind vor dem Abschleppen die Hinweise in der Betriebsanleitung zu beachten. Krafträder dürfen generell nicht abgeschleppt werden.