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Steuer-Hebesätze steigen in Wanzleben Müssen Bürger mehr für ihre Grundstücke bezahlen?

Nach langen Diskussionen beschließt der Stadtrat der Einheitsgemeinde Wanzleben eine neue Hebesatzung. Ein modifizierter Vorschlag der SPD-Fraktion erhält die Mehrheit.

Von Christian Besecke 17.12.2024, 18:04
In Wanzleben steigen die Hebesätze für die Grundsteuer.
In Wanzleben steigen die Hebesätze für die Grundsteuer. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild- Jens Büttner

Wanzleben. - Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Wanzleben hat eine neue Hebesatzung. Diese ist mehrheitlich beschlossen worden und stellt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicher. Was bedeutet das für die Bürger?

Die Hebesätze lagen bislang bei der Grundsteuer A bei 500 Prozent und bei der Grundsteuer B ebenfalls. Aufgrund der vom Finanzamt übermittelten Messbeträge musste die Satzung für das ab 2025 gültige neue Grundsteuergesetz angepasst werden. Die Bewertung für die Grundstücke hat sich nach den neuen Vorgaben aber jetzt geändert. So sind Wohngrundstücke höher eingestuft worden, während Acker und Gewerbegrundstücke quasi im Wert gefallen sind.

In der Endkonsequenz hätte die Einheitsgemeinde Wanzleben insgesamt aber doch Mindereinnahmen von etwa 300.000 Euro gehabt, wenn nach den alten Hebesätzen verfahren worden wäre. Daher hatte die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, die sowohl im Hauptausschuss als auch in den Ortschaftsräten aber mehrheitlich durchfiel. Deshalb legte die SPD-Fraktion im Stadtrat eine eigene Berechnung schon für die Diskussion im Hauptausschuss vor. Diese war aber auch nicht angenommen worden.

Angesichts der Entscheidungen hat Bürgermeisterin Grit Matz (CDU) auf einen Kompromiss gesetzt und die Fraktionsvorsitzenden zu einem gesonderten Treffen noch vor dem Stadtrat eingeladen. Bei dieser Sitzung wurde der SPD-Vorschlag noch einmal ausführlich diskutiert und letztendlich modifiziert.

Der Antrag der Fraktion wurde mit den Änderungen dann im Stadtrat von der Bürgermeisterin eingebracht und zur Abstimmung gestellt. Der Antrag wurde auch mehrheitlich beschlossen. Was beinhaltet der Beschluss nun aber?

Die Hebesätze steigen

Die reinen Zahlen sind: Die Grundsteuer A steigt auf eine Hebesatz von 660 Prozent. Die Grundsteuer B wird gesplittet und hat für Nichtwohngrundstücke einen Satz von 780 Prozent, Wohngrundstücke sind auf 520 Prozent festgesetzt worden.

„Das Land hat die Möglichkeit geschaffen, eine Splittung vorzunehmen und die haben wir nun auch angewendet“, sagt Silke Schindler von der SPD-Fraktion, die auch die ursprüngliche Gegenvorlage zum Vorschlag der Verwaltung erarbeitet hatte. Eben diese Splittung hatte die Verwaltung nicht unbedingt gewollt. Dazu kommt, dass die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 Prozent verbleibt.

Was kommt aber letztendlich für Bürger und Gewerbetreibende heraus? Da kann es auf der einen Seite zu Mehrbelastungen kommen, aber auch zu Entlastungen. Erst ein Blick auf die neuen Steuerbescheide bringt da wirklich erhellende Erkenntnisse. Auf jeden Fall bleibt aber nun die Stadt an sich handlungsfähig, da der Fehlbetrag von 300.000 Euro ausgeglichen wurde.

Es ergeben sich aufgrund der Neuberechnung keine zusätzlichen Einnahmen. Die Belastungen wurden nur anders verteilt. Somit kann die Stadt weiter ihre freiwilligen Leistungen erbringen, wie den Unterhalt der Dorfgemeinschaftshäuser und Schwimmbäder und die Umsetzung von Projekten.

„Mit der beschlossen Hebesatzung haben wir die Möglichkeit, im Januar in die Beratung des Haushaltes 2025 einzutreten und hoffen, dass dem vorgelegten Haushaltsentwurf auch die Kommunalaufsicht zustimmt“, sagt Grit Matz. Sie weist zudem dringend darauf hin, dass erst Überweisungen vorgenommen werden sollten, wenn der neue Steuerbescheid bei den Bürgern eingetroffen ist. „Das hat auch mit den dann neu herausgegebenen Aktenzeichen zu tun, die der Zuordnung der Beträge dienen“, betont sie.

AfD stimmt nicht zu

Die AfD im Stadtrat hat der Vorlage nicht zugestimmt. In einer Erklärung heißt es dazu: „Die AfD-Fraktion lehnt eine Erhöhung der Grundsteuer und der Aufwandsentschädigungen für Stadtratsmitglieder ab“. Die Fraktion sehe in diesen Maßnahmen eine unzumutbare Belastung für die Bürger in einer ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeit. „Wir befinden uns in Zeiten, in denen viele Bürger nicht mehr wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen“, sagt Stadtratsmitglied und Bundestagsabgeordneter Jan-Wenzel-Schmidt.