Mittel gegen Reiseübelkeit haben Nebenwirkungen
München/dpa. - Nehmen Autofahrer oder Führer von Sportbooten Mittel gegen Reiseübelkeit oder Seekrankheit ein, müssen sie die Nebenwirkungen beachten. Das rät Almut Schönermarck vom ADAC in München.
Die in den Arzneimitteln enthaltenen Stoffe könnten auch bei sachgerechter Anwendung das Reaktionsvermögen herabsetzen und müde machen. Verursacht der Fahrzeugführer in diesem Zustand einen Unfall, könne er deswegen belangt werden. «Jeder ist für seine Fitness am Steuer verantwortlich.»
Ob eine Teilnahme am Straßen- oder Schiffsverkehr noch zulässig ist, hänge von der individuellen Wirkung ab: «Den einen knockt das völlig aus - der darf danach sicher nicht mehr ans Steuer. Den anderen beeinträchtigt es weniger. Da wäre es unproblematisch», so die Leiterin der ADAC-Verkehrsmedizin. Auch die Dauer der Wirkung sei jeweils unterschiedlich. Gut beraten sei daher, wer vorher die Reaktionen auf die Mittel ausprobiert, wenn es ungefährlich ist.
Im Zweifelsfall - zum Beispiel bei der Weiterfahrt mit dem Auto nach einer stürmischen Fährpassage - sollte besser jemand anderes ans Steuer gelassen werden. Bei einem Segeltörn könne auch ganz darauf verzichtet werden: «Wenn man als Segler in der Pflicht steht und Verantwortung für seine Leute trägt, dann schafft man das auch ohne.»