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Leichtathletik Leichtathletik: Grit Breuer hat an der falschen Adresse geklagt

Von Ulrike John 06.04.2006, 14:52
Die ehemalige 400 Meter-Läuferin Grit Breuer aus Magdeburg betritt einen Gerichtssal im Landgericht in Stuttgart. (Archivfoto: dpa)
Die ehemalige 400 Meter-Läuferin Grit Breuer aus Magdeburg betritt einen Gerichtssal im Landgericht in Stuttgart. (Archivfoto: dpa) dpa

Stuttgart/dpa. - Grit Breuer ist mit ihren Schadensersatzforderungen gegen den Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) gescheitert. Die 17. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts hat die Klage der früheren 400-Meter-Europameisterin am Donnerstag abgewiesen. «Derartige Ansprüche sind am Sitz des Beklagten geltend zu machen», sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ruf bei der Urteilsverkündung und verwies auf die Geschäftsstelle derIAAF im Fürstentum Monaco. Breuer hatte 300 000 Euro vom Weltverband gefordert, da ihr wegen einer zweijährigen Sperre in der Affäre Katrin Krabbe wegen Medikamentenmissbrauchs von 1993 bis 1995 Einnahmen entgangen seien.

«Es kann nicht sein, dass sich ein Kenianer an ein Gericht inNairobi wendet, ein Südafrikaner in Kapstadt oder ein Amerikaner in New York», erklärte Ruf. Die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren gelte hingegen nicht, da Breuer durch ihren Athletenpass ein vertragsähnliches Verhältnis mit dem Weltverband habe.

Die 34-jährige Breuer, die ihre Karriere im Dezember 2005 beendethatte, war selbst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. «Wirmüssen uns erst mit den Anwälten verständigen und dieUrteilsbegründung abwarten», sagte dafür ihr Lebensgefährte ThomasSpringstein. Breuer kann innerhalb von vier Wochen Rechtsmitteleinlegen, um einen erneuten Anlauf vor dem OberlandesgerichtStuttgart zu machen. Zufrieden äußerte sich IAAF-Vizepräsident HelmutDigel (Tübingen) über das Urteil. «Wir hatten gehofft, dass dieEntscheidung so ausfällt», sagte er. «Für uns ist das ein ersterwichtiger Etappensieg.»

Beim Prozessauftakt am 14. März hatte die IAAF einenVergleichsvorschlag über 50 000 Euro abgelehnt. Der VorsitzendeRichter ließ keinen Zweifel daran, dass die Sperre für ihre Zeitunverhältnismäßig lang war. «Katrin Krabbe hat viele Jahre gekämpft. So wie es aussieht, wird es wieder so gehen», sagte Breuer damals. Ihre langjährige Mitstreiterin hatte nach der Clenbuterol-Affäre in einem Vergleich 2001 1,5 Millionen Mark (770 000 Euro) von der IAAF erstritten.

Die IAAF hatte am 22. August 1993, dem Schlusstag derWeltmeisterschaften in Stuttgart, Breuer sowie ihre SprintkolleginnenKatrin Krabbe und Manuela Derr wegen «unsportlichen Verhaltens» fürzwei weitere Jahre aus dem Verkehr gezogen. Zuvor hatte bereits derRechtsausschuss des Deutsche Leichtathletik-Verbandes (DLV) eineSperre wegen Medikamentenmissbrauchs von zwölf Monaten ausgesprochen.Im Urin des Trios waren Spuren des Kälbermastmittels Clenbuterolgefunden worden.

Breuer wird in der Auseinandersetzung mit der IAAF von René Gesseverteidigt, einem Anwalt der Leipziger Kanzlei von Peter-MichaelDiestel. Der letzte DDR-Innenminister Diestel vertrat auch dieInteressen von Breuers früherem Trainer Thomas Springstein imAufsehen erregenden Prozess in Magdeburg: Springstein war am 20. Märzvom dortigen Amtsgericht wegen «Verstoßes gegen dasArzneimittelgesetz in besonders schwerem Fall» zu einerBewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.