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Kalksteinabbau Kalksteinabbau: Verwaltungsgericht hat das letzte Wort

07.06.2001, 14:02

Oberheldrungen/Gorsleben/ MZ/hm. - Indes: In den Gemeinden, die von der Einrichtung von Steinbrüchen betroffen wären, ist von einem solchen Horrorszenario nichts bekannt. Oberheldrungens Bürgermeisterin Karin Klimek (CDU): "Mir ist von neuen Steinbruchplänen nichts bekannt." Auch Gorslebens Bürgermeister Erik May (Volksinteressenbund Thüringen) zeigte sich auf MZ-Anfrage überrascht: "Da kann nichts dran sein. Das Verfahren wurde vor vier Jahren beendet, eine Genehmigung für die Steinbrüche wurde nicht erteilt." Von einem neuen Verfahren habe er nichts gehört. "Wenn es ein aktuelles Genehmigungsverfahren gäbe, hätte man uns als Gemeinde angehört. Das ist nicht passiert." Auch beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist von beabsichtigtem Kalksteinabbau nichts bekannt. Ministeriumssprecherin Katrin Trommer-Huckauf auf MZ-Anfrage: "Bei uns liegt nichts vor."

Richtig sei, dass es 1999 ein Raumordnungsverfahren mit positivem Ausgang gegeben habe. Gegen den Antrag des Eigentümers habe aber die Gemeinde Gorsleben ihr Veto eingelegt. Das Verfahren sei möglicherweise noch anhängig, wenn der Bauwillige gegen einen entsprechenden Ablehnungsbescheid geklagt hat. Das bestätigte Michaela Kahlenberg, Dezernatsleiterin Immissionsschutz beim Staatlichen Amt für Umweltschutz in Sondershausen. "Wir haben damals den Antrag abgelehnt. Der Unternehmer hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt und dann dagegen geklagt." Die Sache liege jetzt beim Verwaltungsgericht. Das wird letztlich entscheiden, ob es einen Kalksteinbruch geben wird oder nicht. Möglicherweise spielen dabei auch aktuelle Erkenntnisse beim Autobahnbau eine Rolle. Nach Auskunft von Joachim Wintjen, Bereichsleiter der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, wird die Autobahn A 71 die Schmücke in einem Tunnel unterqueren.

"Der Tunnel ist im Raumordnungsverfahren bestätigt worden." Und der Tunnelbau wirkt sich wohl auf die Machbarkeit eines Steinbruchs aus. Übrigens: Das Schmücke-Gebiet ist nach Brüssel für die Ausweisung als FFH-Naturschutzgebiet (FFH steht für Flora, Fauna, Habitat) gemeldet. Bestätigt die EU die Schutzwürdigkeit des Landstrichs, und damit wird allgemein gerechnet, kann das Land die Ausweisung als Schutzgebiet beantragen. Dann stünde die Thematik Kalksteinabbau vor einem neuen Hintergrund.