Internetradio Internetradio: Private Mitschnitte erlaubt
Halle/MZ. - Hier ist nicht alles, was möglich ist, auch erlaubt. "Das Radio aus dem Internet darf ich mitschneiden, mit ins Auto nehmen, auf den MP3-Player kopieren oder auf CD brennen", sagte Thomas Lapp von der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins. Zudem dürfen solche Vervielfältigungen auch in Familie und Haushalt weitergegeben werden. "Im Gesetz wird das 'privater Gebrauch' genannt."
Eine ältere Entscheidung des Bundesgerichtshofs habe festgeschrieben, dass zum eigenen Gebrauch bis zu sieben Kopien zulässig seien - andere Juristen sähen die Zahl aber geringer, erläuterte Lapp. Eine genaue Zahl lasse sich daher nicht angeben. Nicht zulässig ist in der Regel die Weitergabe von Kopien an Freunde und Bekannte außerhalb der eigenen vier Wände.
Nicht zulässig ist in jedem Fall der Umgang mit Musik aus illegalen Tauschbörsen - schon die einzelne Kopie sei da verboten. Außerdem sei zwar das Verlinken von Internetradios auf der persönlichen Homepage erlaubt. Das Aufzeichnen von Live-Streams und das Einstellen derselben auf der eigenen Seite ist es dagegen nicht. dpa