Im Streit um Frau Auge ausgeschlagen: Viereinhalb Jahre Haft

Frankfurt/Main - Weil er bei einem Streit um eine Frau einem Kontrahenten das linke Auge ausgeschlagen hatte, ist ein 25 Jahre alter Mann am Mittwoch in Frankfurt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht ging infolge der dauerhaften Entstellung von schwerer Körperverletzung aus und sprach dem Verletzten auch ein Schmerzensgeld von 80 000 Euro zu.
Die Männer hatten gemeinsam mit den Frauen und anderen Personen im September vergangenen Jahres eine Nacht in einer Diskothek verbracht. Auf dem Heimweg kam es beim Umsteigen in der B-Ebene der S-Bahn-Station Konstablerwache zu der Auseinandersetzung. Ohne große Vorwarnung schlug der Angeklagte auf das Auge seines Kontrahenten und sagte „Die Mädels gehören uns”, womit auch noch ein weiterer Bekannter gemeint war. Weil das Opfer erst kurz zuvor an dem Auge aufgrund einer Netzhauterkrankung operiert worden war, kam es zu den erheblichen Folgen. Der Mann muss nun ein Glasauge tragen.
Vor Gericht legte der Täter ein umfassendes Geständnis ab und zeigte Reue. Von der vorausgegangenen Operation habe er keine Ahnung haben können. Für die Strafbarkeit als schwere Körperverletzung habe dies jedoch keine Auswirkungen gehabt, hieß es im Urteil. (dpa/lhe)