Hessen begrenzt private Feiern in angemieteten Räumen auf 50

Wiesbaden - Angesichts steigender Zahlen von Infektionen justiert Hessen seine Corona-Regeln nach. Das betrifft beispielsweise private Feiern - die sich nach den Worten von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) als besonders problematisch erwiesen haben was das Infektionsgeschehen angeht. Die neuen Regelungen gelten vom kommenden Montag an und zunächst bis Ende Januar 2021. In Wiesbaden hatte am Montag das Corona-Kabinett getagt. Es handelt sich dabei um einen ressortübergreifenden Krisenstab der Landesregierung.
FEIERN AUSWÄRTS UND ZUHAUSE
Hessen beschränkt die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern im öffentlichen Raum auf 50. Dies gelte in angemieteten Räumen unabhängig vom Infektionsgeschehen in der Region, sagte Bouffier am Montag in Wiesbaden. Bei Feiern in den eigenen vier Wänden sollen es dann maximal 25 Gäste sein - allerdings sei das nur eine Empfehlung. „Wir nehmen besondere Rücksicht auf den geschützten Raum der eigenen Wohnung.”
Sozialminister Kai Klose (Grüne) ergänzte, dass die Regeln bei steigenden Infektionszahlen verschärft werden. Ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (Inzidenz) dürfen nur noch höchstens 25 Menschen gemeinsam im öffentlichen Raum feiern, ab einer Inzidenz von 75 nur noch 10 Menschen. Es komme darauf an, dass jeder seiner Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft nachkomme, betonte der Minister.
KAMPF GEGEN FANTASIENAMEN AUF GÄSTELISTEN
Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung von korrekten Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis ihrer Kunden zeigen lassen. „Wir haben ausdrücklich beschlossen, dass auf Verlangen des Servicepersonals derjenige, der in eine Gaststätte möchte, auch den Personalausweis vorlegen muss oder ein anderes amtliches Dokument”, sagte Bouffier. Das sei der richtige Schritt um zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern.
Laut Bouffier gilt bei solchen Überprüfungen aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn es eine Vermutung gebe, dass die Angaben des Gastes falsch seien, müsse das Gastronomiepersonal eingreifen.
KEINE DREI-QUADRATMETER-REGEL MEHR
Die bisherige Regelung für Geschäfte, Veranstaltungen oder Kulturangebote, dass grundsätzlich drei Quadratmeter Platz pro Besucher oder Kunde zur Verfügung stehen müssen, entfällt. Es gelten nach Angaben der Staatskanzlei die allgemeinen Regeln: eineinhalb Meter Abstand und maximal zehn Personen zusammen. Auch in Schwimmbädern wird die Drei-Quadratmeter-Regelung aufgehoben.
MUND-NASEN-BEDECKUNG
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist künftig auch in Wahlräumen und in Wahlkabinen sowie beim Aufenthalt auf Bahnsteigen und an Haltestellen vorgeschrieben, wie die Staatskanzlei mitteilte. In Schulen gelte weiterhin eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer. Vor Ort könne es Ausnahmen geben. (dpa/lhe)