«Google Street View»: Bedenkliche Aufnahmen melden
Berlin/Hamburg/dpa. - Verbraucher können nach ihrer Auffassung bedenkliche Aufnahmen melden, die Google in seiner Street-View-Funktion veröffentlicht. Wer sich durch die Fotos in seiner Privatsphäre verletzt sieht, sollte bei Google Widerspruch einlegen
Das empfiehlt das Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) in Berlin. Das Ministerium stellt auf seiner Website dafür außerdem ein Musterschreiben zur Verfügung. Google selbst bietet auf seiner Website ebenfalls eine Möglichkeit, bestimmte Bilder zu melden. Wer zum Beispiel nicht möchte, dass eine Außenaufnahme seines Hauses im Internet zu sehen ist, kann dies mit einem von Google bereitgestellten Online-Formular kundtun.
Google prüft nach eigenen Angaben jeden Fall so schnell wie möglich. Gesichter zufällig fotografierter Personen und Kfz-Kennzeichen werden grundsätzlich unkenntlich gemacht. Dies geschieht dem Suchmaschinenbetreiber zufolge mit Hilfe einer Software.
Das von manchen Datenschützern und Verbrauchern kritisch beäugte Street View ist Bestandteil des Online-Karten-Dienstes Google Maps. Es bietet dem Anwender als Orientierungshilfe Fotoansichten von Straßen und Gebäuden. Es handelt sich jedoch nicht um Live-Aufnahmen: Zwischen den Aufnahmen und der Veröffentlichung können Monate vergehen. Wer dafür sorgen will, dass bestimmte Fotos gar nicht erst online gestellt werden, sollte laut dem Ministerium einer Veröffentlichung vorsorglich widersprechen.
Einen Rechtsanspruch auf das Löschen von Aufnahmen haben Verbraucher nicht. Das gelte zumindest, wenn Personen zufällig, sozusagen als Beiwerk auf das Foto gelangen, erklärt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff aus Berlin. Sie ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein. Google müsse nach Auffassung der Juristin nicht einmal die Gesichter der fotografierten Personen unkenntlich machen.
Für das Fotografieren von Gebäuden gilt: Wird das Bild von öffentlichem Grund aus gemacht, sei dagegen juristisch gesehen nichts einzuwenden, so Astrid Auer-Reinsdorff. Wer sich jedoch zum Fotografieren auf das Grundstück selbst begibt, handele widerrechtlich.
Informationen: Unter «http://dpaq.de/NvCfl» erklärt Google die Möglichkeiten, Street-View-Bilder zu melden. Einen Musterbrief und umfangreiche Informationen stellt das Bundesverbraucherschutzministerium unter «http://dpaq.de/K7rSL» zur Verfügung.
Street-View-Bilder melden: dpaq.de/NvCfl
Musterbrief für Einsprüche und weitere Infos: dpaq.de/K7rSL