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Gerichtshof: Land darf Masken im Unterricht empfehlen

09.10.2020, 08:45
Eine Schülerin legt ihren Mundschutz neben ihre Schulmappe. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Eine Schülerin legt ihren Mundschutz neben ihre Schulmappe. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild dpa-Zentralbild

Kassel/Wiesbaden - Das Land Hessen darf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht empfehlen. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Die Kasseler Richter lehnten den Eilantrag eines Schülers ab, der sich gegen eine von seiner Schule ausgesprochene dringende Empfehlung gewehrt hatte. Diese stelle eine Meinungsäußerung dar, die der Adressat zwar berücksichtigen solle, die aber seine Entscheidungsfreiheit unberührt lasse, so das Gericht. Der Schüler werde somit in seinen Grundrechten nicht verletzt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.(Aktenzeichen: 7 B 2192/20)

Bei dem Fall aus dem Rheingau-Taunus-Kreis hatte die Schule unter anderem festgeschrieben: „Aufgrund der Lerngruppengrößen von über 15 Personen ist es dringend empfohlen, auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, da in den Räumen nicht der notwendige Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.” Der Schüler wehrte sich und bekam vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zunächst Recht. Doch das Land Hessen hatte mit seiner Beschwerde dagegen Erfolg. Die Kasseler Richter erklärten aber auch, dass die Situation anders gewesen wäre, wenn die Äußerung nur vom Wortlaut her eine Empfehlung gewesen wäre, in Wirklichkeit aber als Pflicht verstanden werden müsse. Aus den dienstlichen Erklärungen der Lehrer lasse sich aber entnehmen, dass das Befolgen freiwillig sei. (dpa/lhe)