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Besuche und Aktivitäten zu Ostern Fragen und Antworten: Besuche und Aktivitäten an Ostern: Was ist in Sachsen-Anhalt erlaubt und was verboten?

11.04.2020, 10:22
 Ein Osterhase aus Stroh in bayerischer Tracht und mit Mundschutz hält eine Tafel mit der Aufschrift "Corona ist doof!!".
 Ein Osterhase aus Stroh in bayerischer Tracht und mit Mundschutz hält eine Tafel mit der Aufschrift "Corona ist doof!!". dpa

Magdeburg - Keine Grillpartys, kein Picknick, kein Mannschaftssport: Viele Corona-Regeln sind mittlerweile im Bewusstsein der allermeisten Menschen angekommen. Mit der nahenden Osterzeit stellt sich für viele jedoch die Frage, wie es mit Besuchen bei Familie und Freunden aussieht. Was erlaubt ist und was nicht:

Osterhase und Familenbesuche

Eine gute Nachricht: Der Osterhase darf kommen. Das hat das Sozialministerium extra in einem humoristischen Tweet mitgeteilt. Denn der Osterhase arbeitet alleine, hat keinen Kontakt mit anderen und achtet „äußerst scheu“ auf einen Mindestabstand. Aber Familienangehörige sowie die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner dürfen ebenfalls kommen, auch wenn sie aus anderen Bundesländern einreisen. Das Sozialministerium weist aber darauf hin, dass es in anderen Bundesländern unter Umständen andere Regeln für „Ausreisen“ gibt.

Spaziergänge und Ausflüge

Prinzipiell ist das zu zweit und im Kreis der Familie beziehungsweise den Mitbewohnern möglich. Natürlich soll der Mindestabstand zu anderen Spaziergängerinnen und Spaziergängern gewahrt bleiben. Der Spaziergang sollte aber im Wohnumfeld stattfinden. Denn das Verbot von touristischen Reisen gilt auch für Freizeitreisen mit der Familie. Das gilt auch für Motorradfahrer, die einen Ausflug machen wollen.

Vor fast genau sechs Wochen wurde in Deutschland der erste Fall einer Corona-Infektion bestätigt. Bei einem Mann aus dem Landkreis Starnberg in Bayern war am 28. Januar das Virus nachgewiesen worden. Seitdem hat sich Sars-CoV-2 in Deutschland weiter ausgebreitet. Sachsen-Anhalt war das letzte Bundesland in Deutschland, in dem eine Infektion nachgewiesen worden war.

Vor fast genau sechs Wochen wurde in Deutschland der erste Fall einer Corona-Infektion bestätigt. Bei einem Mann aus dem Landkreis Starnberg in Bayern war am 28. Januar das Virus nachgewiesen worden. Seitdem hat sich Sars-CoV-2 in Deutschland weiter ausgebreitet. Sachsen-Anhalt war das letzte Bundesland in Deutschland, in dem eine Infektion nachgewiesen worden war. Die wichtigsten:

10. März: Als letztes Bundesland ist auch in Sachsen-Anhalt die erste Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bestätigt worden. Betroffen war den Angaben zufolge ein Mann aus Halle. Quasi zeitgleich wurden drei weitere Fälle in Sachsen-Anhalt bekannt.
12. März: Die Stadt Halle kündigt als erste deutsche Großstadt an, alle Kindertagesstätten und Schulen zu schließen. Die Maßnahme wurde an einem Donnerstag verkündet. Am Freitag darauf teilte das Land mit, dass von Montag an auch die restlichen Schulen im Land geschlossen werden.
17. März: Viele Geschäfte sowie sämtliche Bars und Clubs in Sachsen-Anhalt müssen wegen der Corona-Pandemie schließen. „Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist gesichert“, teilte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) mit. Noch am gleichen Abend ruft Halle den Katastrophenfall aus.
23. März: In Sachsen-Anhalt gibt es einen ersten Todesfall nach einer Coronavirus-Infektion. In Halle war eine 80-jährige Frau mit schweren Vorerkrankungen gestorben, bei der auch das Coronavirus festgestellt wurde.
1. April: Die Sachsen-Anhalter müssen sich wegen des Coronavirus noch bis zum 19. April an Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen halten. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich darauf mit der Bundesregierung geeinigt.

Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch. „Die 3. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung differenziert zwischen Personen, die in Sachsen-Anhalt leben und Personen, die nicht in Sachsen-Anhalt leben“, teilt das Sozialministerium mit. Wenn die Familie also aus einem anderen Bundesland einreist, könnte es bei Ausflügen zu Problemen kommen. Einreisen aus touristischen Gründen sind mit Bußgeldern belegt. Die Polizei will das etwa im Harz verstärkt kontrollieren. Der Fokus liegt auf Ausflüglern aus Niedersachsen.

Eiersuche im Park

Eine Ostereiersuche im Park ist zwar nicht explizit verboten, aber es wird davon abgeraten. Im Eifer des Geschehens könne es passieren, dass Abstandsgebote nicht eingehalten werden. Wer im Park ist, sollte auch darauf achten, dass die eigenen Kinder nicht mit anderen Kindern spielen. Fußball und andere Aktivitäten sind nur in der Familie oder mit einer einzigen anderen Person, die nicht im Haushalt lebt, erlaubt.

Regionale Besonderheiten

Die Wohnung oder das eigene Grundstück darf nur aus einem „triftigen Grund“ verlassen werden. Was das genau ist, wird in den Kommunen teils unterschiedlich ausgelegt. Halle legt das beispielsweise besonders streng aus: Alleine oder zu zweit ein Buch auf einer Parkbank zu lesen oder auf einer Decke zu liegen, ist dort kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. In Magdeburg hingegen muss dafür niemand eine Strafe befürchten, wie die Stadt bestätigte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich an Ostern auf Spaziergänge im Wohnumfeld beschränken. Die sind im engen Familienkreis sowie zu zweit erlaubt.

Reiserückkehrer

Wer aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt einreist, muss sich künftig unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Regelung gilt laut Staatskanzlei ab Karfreitag, 0.00 Uhr. „Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25 000 Euro geahndet werden“, heißt es. Sie gilt vorerst bis einschließlich 19. April und betrifft auch Menschen, die nach ihrem Auslandsbesuch erst in ein anderes Bundesland eingereist sind. Ausnahmen gibt es lediglich für Menschen, die in bestimmten Bereichen arbeiten und sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Dazu zählen unter anderem das Gesundheitswesen, die Polizei oder die Verwaltung. Zudem sind etwa Erntehelfer ausgeschlossen, wenn bei deren Unterkünften sowie am Arbeitsplatz bestimmte Hygieneregeln eingehalten werden. (dpa)