Ferien Ferien in Sachsen-Anhalt: Was Sie beim Urlaub mit den Enkeln beachten sollten

Am Freitag ist es so weit: Der letzte Schultag, für die Kinder in Sachsen-Anhalt beginnen die Sommerferien. Für berufstätige Eltern allerdings sind diese sechs Wochen im Sommer alle Jahre wieder eine große Herausforderung. Wie und von wem kann der Nachwuchs möglichst optimal betreut werden? Glücklich sind diejenigen, die ihre Kinder bei den Großeltern liebevoll versorgt wissen.
Nie sind Oma und Opa gefragter, als in der Ferienzeit. Einige nehmen ihre Enkel bei sich auf, andere fahren mit den Kindern in den Urlaub. Auch wenn alle selbst schon Kinder groß gezogen haben, gibt es bei vielen doch Unsicherheiten. Andreas Reidl von der Internetplattform grosseltern.de beantwortet die wichtigsten Fragen.
Sollten Kinder ein gewisses Alter erreicht haben, um mit Oma und Opa zu verreisen?
Es kommt weniger auf das Alter der Enkelkinder an, sondern vielmehr auf die Intensität des Kontaktes zwischen Enkel und Großeltern. Verbringen die Enkel viel Zeit bei den Großeltern und sind sich sehr vertraut, dann spricht nichts dagegen, dass auch Kleinkinder mit Oma und Opa verreisen. Üblicherweise beginnen Urlaube mit den Großeltern im Alter von fünf bis sechs Jahren.
Ist es sinnvoll, wenn Großeltern Urlaubssituationen mit den Enkelkinder üben?
Ja, unbedingt. Wir empfehlen Großeltern, die ihre Enkel nicht so häufig sehen, ein Testwochenende, möglichst nahe am Wohnort bei den Eltern. Sollte etwas nicht klappen, so können Oma und Opa die Enkel schnell zu den Eltern und in die vertraute Umgebung zurückbringen.
Gibt es gesetzlich etwas zu beachten?
Kinder benötigen seit Juni 2012 einen eigenen Kinderreisepass, der bis zum zwölften Lebensjahr gültig ist. Danach ist für Jugendliche ein herkömmlicher Reisepass beziehungsweise ein Personalausweis verpflichtend. Beachten sollten Großeltern von Teenagern, dass für einige Länder (etwa die USA) ein Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) benötigt wird. Nur so kann das Enkelkind visumsfrei einreisen. Wenn die Enkel mit einem Kinderreisepass einreisen möchten, benötigt das Enkelkind zusätzlich ein Visum. Auskünfte, welche Dokumente für welches Land benötigt werden, erteilt das Auswärtige Amt.
Sollten Eltern für die Zeit im Urlaub eine Vollmacht ausstellen?
Unbedingt. Eine Einverständniserklärung der Eltern, dass das Kind mitreisen darf, ist notwendig. Für das nichtdeutschsprachige Ausland empfehlen wir, die Vollmacht in Landessprache übersetzen zu lassen. Mit ausreichendem Vorlauf sollten Großeltern sich vor Beginn der Reise mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulat) des jeweiligen Reiselandes in Verbindung setzen.
Dabei kann insbesondere geklärt werden, welche Anforderungen eine Einverständniserklärung erfüllen muss. So muss eine Einverständniserklärung für die Reise nach Griechenland etwa amtlich beglaubigt werden. Die Internetseite des Auswärtigen Amtes gibt dazu ausführlich Auskunft. Und noch was: Nur mit einer entsprechenden Vollmacht können Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und sichergestellt werden, dass sie den Großeltern Auskunft erteilen dürfen.
Die Vollmacht sollte auch regeln, dass die Großeltern berechtigt sind, Entscheidungen hinsichtlich der Behandlung des Enkelkindes zu treffen. Zum Schreiben gehören neben Namen und Wohnorten auch die Telefon- und Ausweisnummern der Eltern und die der Großeltern.
Was sollten Großeltern vor den Ferien klären?
Zwei Drittel der Reisen mit den Enkeln erfolgen mit dem Pkw. Das Kuscheltier und das Lieblingsspielzeug dürfen auf keinen Fall fehlen und die Eltern sollten Oma und Opa auch Tipps zur Ernährung der Enkel geben. Was essen die Kinder überhaupt nicht oder andersherum: Was essen sie besonders gern? Gibt es besondere Verhaltensweisen oder Rituale gerade vorm Einschlafen?
Was gibt es in Sachen Gesundheit beachten?
Unabhängig vom Reiseziel sollten die Großeltern eine Kopie des Impfausweises mitnehmen und sich Blutgruppe, Allergien und Vorerkrankungen der Enkel sowie den Namen und Telefonnummer des Kinderarztes notieren. Zusätzlich empfehlen wir eine Reiseapotheke und einen Anruf bei der Krankenversicherung. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für Großeltern und Enkel wichtig. Geklärt werden sollte, ob der Versicherungsschutz auch für die mitreisenden Enkel besteht.
Was, wenn das Kind Heimweh bekommt?
Zunächst sollten die Großeltern versuchen, positiv gegenzusteuern: „Der Tag heute hat dir doch großen Spaß gemacht.“ Hilft das nicht, können sie einen Kompromiss aushandeln: „Heute ist es schon spät, du hältst doch sicher noch bis Morgen durch - dann machen wir das und das. Dann kannst Du ja noch einmal überlegen, was Du möchtest.“
Gegen Heimweh helfen prinzipiell vertraute Gegenstände oder Gerüche, etwa das Lieblingskuscheltier oder ein Schal von Mama mit ihrem gewohnten Duft. Ein Brief von den Eltern, den man im Heimwehfall aushändigt, kann Wunder wirken. Üblicherweise legt sich das Gefühl nach zwei Tagen. Sollte dem nicht so sein und körperliche Symptome wie Bauchweh, Kopfweh auftreten, dann sollten die Großeltern über eine Heimfahrt nachdenken.
››Download einer Vollmacht für mit Enkeln reisende Großeltern: www.grosseltern.de
››Website des Auswärtigen Amts
Nächste Folge am Montag: Reiseversicherung – welchen Schutz brauche ich im Ausland?
(mz)