FC Carl Zeiss Jena FC Carl Zeiss Jena: Prozess um Tod von Axel Jüptner geht weiter
Gera/dpa. - Im Prozess um den Tod des Fußballers Axel Jüptner vom FC Carl Zeiss Jena hat der angeklagte Mannschaftsarzt einen Vergleich abgelehnt. Er habe den Fußballer nicht falsch behandelt und sei daher auch nicht für dessen Tod verantwortlich, sagte der Sportmediziner am Mittwoch vor dem Landgericht Gera. Der Vorsitzende Richter hatte vorgeschlagen, den Streit gegen die Zahlung von 400 000 Euro an die Witwe Jüptners beizulegen. Der 29 Jahre alte Spieler war nach einem Training im April 1998 an Kreislaufversagen gestorben.
Die Witwe verlangt rund 40 000 Euro als Schmerzensgeld sowie für Bestattungs- und Gutachterkosten. Zudem will sie eine Ausgleichszahlung für den Wegfall von Jüptners Einkommen, das nach Angaben der Witwe 6000 Euro im Monat betrug. Diese Forderung beläuft sich laut der Witwe auf eine Summe von rund 900 000 Euro.
Der Mannschaftsarzt hätte Jüptner nach Ansicht der Klägerin ein Spielverbot auferlegen müssen. Der Fußballer habe an einer Herzmuskelentzündung und an einer chronischen Bronchitis gelitten. Mit dem Glauben, nicht auf den Spieler verzichten zu können, habe der Verein das Leben Jüptners aufs Spiel gesetzt.
Der angeklagte habilitierte Sportmediziner bestreitet ein medizinisches Fehlverhalten. Der Vermerk «Pathologisches EKG» auf dem automatisierten Computerausdruck nach einer Kreislaufuntersuchung im November 1997 sei kein zwingender Anlass für Folge-Tests gewesen. EKGs von Hochleistungssportlern seien stets anders zu bewerten als die von normalen Menschen. Sowohl die Klägerin als auch der Angeklagte haben ihre Sichtweisen durch Gutachten untermauert.