Falsche Kontaktdaten bereiten bei Corona-Ausbrüchen Probleme

Kiel - Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hat Restaurantbesucher zur Ehrlichkeit bei der Angaben von Kontakten wegen der Corona-Pandemie ermahnt. „Niemand tut sich einen Gefallen, beim Betreten eines Restaurants falsche Kontaktdaten anzugeben”, sagte Garg am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Je besser bei Ausbruchsgeschehen Kontaktpersonen nachzuverfolgen seien, desto besser ließen sich Infektionsketten unterbrechen.
„Auch Gastwirte tun sich keinen Gefallen damit, Kontaktdaten ihrer Gäste nicht zu erheben oder nicht aufzubewahren”, sagte Garg. Sie riskierten damit bei einem erhöhten Infektionsgeschehen, „dass auch die Gastronomie im schlimmsten Fall wieder unter Schließungen leidet”. Bei Angabe falscher Daten, der Nichterhebung oder der Nichtaufbewahrung seien hohe Bußgelder möglich.
Das Problem von Fantasienamen auf Gästelisten war im Zusammenhang mit den bestätigten Corona-Fällen in einem Imbiss im Kieler Hauptbahnhof zu Tage getreten. Kiels Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken hatte am Donnerstag das Verhalten mancher Imbiss-Gäste kritisiert, die in die Gästeliste unleserliche Namen oder vermeintlich witzige Namen wie „Micky Maus” und falsche Telefonnummern geschrieben hätten. Dies betreffe etwa fünf Prozent der gut 400 Gäste des Imbisses in den Tagen vor der Schließung.
Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Schleswig-Holstein mahnt korrekte Angaben der Besucher auf den Kontaktformularen in der Gastronomie an. Er habe kein Verständnis für die Angabe falscher Namen, sagte Verbandspräsident Axel Strehl der dpa. Die Kollegen in den Betrieben mühten sich in der Regel, ihre Gäste zu erfassen. In seltenen Fällen würden Besucher wegen einer Weigerung, Angaben zu machen, aus den Läden verwiesen.
Problematischer seien bei der Einhaltung der Vorgaben aber die Fälle, in denen sich Gäste nicht „Micky Maus” nannten, sondern fälschlicherweise Klaus Müller und dadurch nicht sofort auffielen und vom Personal angesprochen werden könnten, sagte Strehl. Es handele sich dabei wahrscheinlich um Menschen, die sich generell gegen die geltenden Einschränkungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus wehrten. Das betreffe aber nur einen kleinen Teil der Restaurantbesucher. „Im Großen und Ganzen nehmen die Gäste die Sache ernst.” Grundsätzliche Probleme bei der Umsetzung der Gästelisten-Pflicht gebe es in der Branche nicht.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums kann die vorsätzliche Falschangabe von Kontaktangaben durch Gäste/Kunden mit 400 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch die Nichterhebung der Kontaktdaten für Gaststättenbetreiber (1000-3000 Euro) und die Nichtaufbewahrung oder Nichtübermittlung der Kontaktdaten (500-2000 Euro) sind bußgeldbewehrt. (dpa/lno)