Fahrerlaubnis verfällt Fahrerlaubnis verfällt: Wie und wann müssen Führerscheine umgetauscht werden?

Halle (Saale) - Wegen einer EU-Vorgabe müssen bis 2033 in Deutschland Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Damit es keinen Massenansturm bei den Behörden gibt, wurden Fristen festgelegt. Experten gaben dazu Auskunft:
Wie lange sind DDR-Führerscheine gültig?
Luise R., Königerode: Wie lange gilt der DDR-Führerschein noch, oder gibt es eine Umtauschpflicht in einen EU-Kartenführerschein? Ich bin 1945 geboren, mein Mann 1939.
Für Führerscheine in ganz Deutschland, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt: Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Da Sie beide vor 1953 geboren sind, sind Ihre beiden DDR-Führerscheine noch bis zum 19. Januar 2033 gültig (siehe Tabelle). Bis dahin und solange Sie sich fit fühlen, können Sie damit also problemlos am Straßenverkehr teilnehmen.
Marion N., Wittenberg: Ich habe gelesen, dass DDR-Führerscheine irgendwann umgetauscht werden sollen. Wann bin ich dran? Ich bin Jahrgang 1944.
Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alte Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Diese Regelung ist am 19. März dieses Jahres in Kraft getreten. Für alle vor 1953 geborenen Führerschein-Inhaber gilt demnach, dass sie mit ihrem Dokument bis zum 19. Januar 2033 fahren dürfen, ohne ihn umtauschen zu müssen. Das wird erst erforderlich, sollten sie über dieses Datum hinaus noch mit dem Auto fahren wollen.
Jana L., Halle: Ich bin 1957 geboren und habe noch einen DDR-Führerschein. Bis wann muss ich den umtauschen?
Laut der vom Bundesrat beschlossenen Fristen müssen Sie Ihr Dokument bis spätestens zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Grund ist, dass Ihr Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist und Sie Jahrgang 1957 sind.
Jürgen W., Merseburg: Ich bin 1952 geboren und habe noch einen DDR-Führerschein. Nun habe ich gelesen, dass laut Gesetz für mich bis 2033 keine Umtauschpflicht gilt. Ich möchte aber gern einen EU-Kartenführerschein. Wieso bin ich davon ausgenommen?
Das sind Sie nicht. Vor 1953 Geborene können jederzeit ihren DDR-Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Und zwar spätestens bis zum 19. Januar 2033. Wird ein Führerschein zum ersten Mal in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht, kostet das 24 Euro. Zudem benötigen Sie dazu ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Welche Fristen gelten für bundesdeutsche Dokumente?
Susi D., Bernburg: Ich bin Jahrgang 1978 und habe einen rosa Führerschein aus dem Jahr 1997. Muss ich mir einen EU-Kartenführerschein holen?
Ihr Führerschein wurde vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt, und Sie sind Jahrgang 1978. Laut Bundesrat-Beschluss gilt damit, dass Ihr Dokument bis spätestens zum 19. Januar 2025 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein muss.
Dana P., Dessau-Roßlau: Ich habe seit dem vergangenen Jahr meinen EU-Kartenführerschein. Warum ist er befristet?
Nach den Vorgaben der dritten EG-Führerscheinrichtlinie sind alle seit dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten EU-Kartenführerscheine generell auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der 15 Jahre muss zwingend ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Damit soll vor allem gesichert sein, dass der Führerschein mit einem aktuellen Lichtbild versehen ist.
Sven S., Naumburg: Ich habe seit drei Jahren meinen EU-Kartenführerschein. Wenn ich den nach Ablauf der 15 Jahre in einen neuen umtauschen muss: Muss ich dafür noch einmal zu einer Gesundheitsuntersuchung?
Nein. Zwar sind alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten deutschen EU-Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet, doch nach Ablauf wird lediglich das Führerscheindokument erneuert. Dazu ist lediglich ein aktuelles biometrisches Lichtbild abzugeben. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind in Deutschland nicht damit verbunden.
Motorrad-Fahrerlaubnis ohne Theorieprüfung?
Hanna F., Schildau: Ich habe seit 32 Jahren einen Pkw-Führerschein. Jetzt möchte ich noch einen Motorradführerschein erwerben. Lässt sich die theoretische Prüfung in Anbetracht meines Pkw-Führerscheines umgehen?
Da Sie über 25 Jahre alt sind, erfüllen Sie die entsprechende Anforderung hinsichtlich des Mindestalters zum Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A. Da unterschiedliche Prüfungsfragen im Vergleich zur PKW-Klasse bestehen, kann hierbei die theoretische Prüfung nicht umgangen werden.
Es handelt sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis im vollen Umfang (Theorie-/Praxisprüfung). Spezifische fallinterne Fragen können jederzeit in der Fahrschule erfragt werden. Eine Aufstiegsprüfung mit lediglich reduzierter Praxisprüfung ist auf Grund des fehlenden Vorbesitzes einer „kleineren“ Motorradklasse nicht umsetzbar.
Ab welchem Promillewert eine MPU erforderlich ist
Matthias K., Eisleben: Ich wurde mit 1,4 Promille erwischt und mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Muss ich bei einem Neuantrag zur MPU?
Wenn der Promillewert unter 1,6 gelegen hat, ist eine MPU nicht zwingend erforderlich. Ob Sie betroffen sind, erfahren Sie bei dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, den Sie sechs Monate vor Ablauf Ihrer Sperrfrist stellen können. Bei einem Fahrerlaubnis-Entzug wegen einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille ist ein Neuantrag dagegen immer mit einer MPU verbunden.
Neuantrag auch ohne „Idiotentest“
Lars F., Köthen: Nach wie vielen Jahren könnte ich eine neue Fahrerlaubnis ohne MPU beantragen? Sie ist mir wegen einer Fahrt mit mehr als 1,6 Promille entzogen worden. Eine MPU habe ich bereits einmal nicht bestanden.
Alkoholstraftaten bleiben zehn Jahre im Flensburg-Register und sind weitere fünf Jahre verwertbar. Das besagt Paragraf 29 des Straßenverkehrsgesetzes. Also erst nach 15 Jahren ist Ihre Alkoholstraftat für Sie ohne jeglichen Belang. Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU könnten Sie demzufolge frühestens nach 15 Jahren ab Rechtskraft Ihres Urteils stellen. Aber: Da die Entscheidung über Ihre Fahreignung bei Ihrer letzten MPU negativ ausgefallen ist, beginnt die 15-jährige Tilgungsfrist ab dieser MPU wieder neu zu laufen. Erst danach können Sie wieder einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Frank H., Weißenfels: Meinem Enkel wurde wegen Fahrens unter Alkohol der Führerschein entzogen. Jetzt sind elf Jahre um. Wann könnte er den Antrag auf Neuerteilung ohne MPU stellen? Zudem wurde er vor einem Jahr beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Hat das Auswirkungen auf die Neuerteilung?
Die Alkoholfahrt bleibt 15 Jahre in der Flensburg-Datei gespeichert und verwertbar. Erst dann ist ein Antrag auf Neuerteilung des Führerscheines auch ohne MPU möglich. Aber: Da Ihr Enkel ohne Führerschein gefahren ist, liegt eine weitere Straftat vor, die gegebenenfalls bei der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung auslöst. Ihr Enkel sollte bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beide Straftaten eine Rolle spielen und für eine MPU einbezogen werden, und wenn ja, nach wie vielen Jahren eine Neuerteilung ohne MPU möglich wäre.
Ist eine Verkürzung der Sperrfrist möglich?
Lore H., Halle: Unsere Enkelin ist mit 1,37 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren und wurde angehalten. Ihr wurde für eineinhalb Jahre der Führerschein entzogen. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie den Führerschein eher bekommen kann? Sie hat sich vorher nichts zuschulden kommen lassen.
Wenn es sich bei dem Delikt um eine erste Alkoholfahrt wie bei Ihrer Enkelin handelt, ist eine Sperrfristverkürzung möglich. Es handelt sich dabei um Einzelgespräche mit einem Verkehrspsychologen. Am Ende wird eine Bescheinigung für die erfolgreich absolvierte Maßnahme ausgestellt, mit der man bei dem zuständigen Richter eine Sperrfristverkürzung beantragen kann. Um die Bescheinigung zu erlangen, gibt es verschiedene Modelle. Je nach Anbieter, beispielsweise Tüv oder Dekra, sind die Maßnahmen bei Alkoholfahrten bis 1,6 Promille, in Einzelfällen bis 2,0 Promille möglich.
Vorhandene Screenings für zweite MPU nutzen?
Ines R., Wittenberg: Ich bin durch die MPU gefallen und will nun eine neue bei einer anderen Begutachtungsstelle anmelden. Kann ich alle meine ärztlichen Drogen-Screenings mit hinnehmen oder muss ich neue machen lassen?
Grundsätzlich können Sie Ihre Befunde und Testergebnisse für die zweite MPU verwenden. Einzige Bedingung ist, dass diese nicht älter als vier Monate sind.
Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten. (mz)