Doping Doping: Suspendierter Sinkewitz erhält Freispruch
Leipzig/dapd. - Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) erklärte in einer Pressemitteilung allerdings, dass sie den Fall vor das Internationale Sportschiedsgericht (CAS) bringt.
Sinkewitz war bei einer Kontrolle vom 27. Februar 2011 positiv auf Wachstumshormone (hGH) getestet worden. Im nun zugestellten Schiedsspruch vom 19. Juni kommt Schiedsrichter Prof. Willi Erdmann, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., zu dem Ergebnis, dass die Verlässlichkeit der von der Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) festgelegten Grenzwerte für hGH nicht ausreichend nachgewiesen ist.
„Die Sachlage hat sich um 180 Grad gedreht. Der Antrag auf lebenslange Sperre ist abgewiesen worden. Wir werden jetzt in Ruhe den 68 Seiten umfassenden Schiedsspruch studieren, der eine grundlegende Bedeutung für die Sportgerichtsbarkeit haben kann“, sagte Sinkewitz' Anwalt Rainer Cherkeh der Nachrichtenagentur dapd.
Zwtl.: Rückkehr zu Farnese-Vini offen
Die NADA akzeptiert den Schiedsspruch nicht. „Mit diesem Urteil sind wir nicht einverstanden. Insbesondere ist nicht geklärt worden, warum im Blut von Herrn Sinkewitz diese hohen Werte gemessen wurden. Deshalb gehen wir in die zweite Instanz zum CAS“, erklärte NADA-Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer. Diesen Schritt hatten Sinkewitz' Anwälte erwartet.
Unklar ist, wie zügig und ob Sinkewitz zu seinem ehemaligen Team Farnese-Vini zurückkehrt. „Dazu kann ich im Moment nichts sagen. Ich kann nur sagen, dass sich Herr Sinkewitz tagtäglich fit gehalten hat, was in seiner Situation eine bemerkenswerte Leistung ist“, sagte Cherkeh. Die lange Verfahrensdauer und die damit verbundenen Belastungen seien die Kehrseite der Medaille.
Der 31-Jährige war erstmals im Jahr 2007 wegen nachgewiesener Einnahme von Testosteron für ein Jahr gesperrt worden. Sinkewitz stellte sich als Doping-Kronzeuge zur Verfügung und entging somit der maximal möglichen Sperre von zwei Jahren. Beim aktuellen Fall handelte es sich um einen möglichen Zweitverstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, weshalb die NADA eine lebenslange Sperre und eine Geldstrafe gefordert hatte.