Diebstahl, Krankenschutz, Mietwagen Diebstahl, Krankenschutz, Mietwagen: Welche Versicherungen sind im Urlaub sinnvoll?

Halle - Während der Urlaubsreise krank zu werden, kann kostspielig werden. Daher ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Auch wer mit dem Auto verreist, sollte sich absichern. Experten haben Fragen dazu beantwortet:
Wann greift die Versicherung gegen den Reiserücktritt?
Frank D., Zeitz: Wann muss ich eine Reiserück-trittsversicherung abschließen?
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte bis spätestens 30 Tage vor Urlaubsbeginn abgeschlossen sein, um für die komplette Reise Schutz zu haben. Bei manchen Tarifen müssen Sie die Versicherung allerdings spätestens 14 Tage nach Ihrer Reisebuchung abschließen. Bei Last-Minute-Reisen geht das nur unmittelbar nach Reisebuchung.
Ariane R., Stolberg: In welchen Fällen zahlt die Reise-rücktrittsversicherung, wenn wir die Reise nicht antreten können?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn der Reiseantritt für den Versicherten aus unvorhersehbaren Gründen, beispielsweise einer schweren Erkrankung, nicht zumutbar ist. Auch wenn einer der Versicherten einen Unfall erleidet oder verstirbt, zahlt sie. Eine Schwangerschaft mit auftretenden Komplikationen sowie eine Unverträglichkeit auf notwendige Impfstoffe rechtfertigen ebenfalls einen Reiserücktritt. Auch eine unerwartete Arbeitslosigkeit ermöglicht die versicherte Stornierung. In jedem Fall besteht Nachweispflicht. Vor Abschluss empfiehlt es sich, das Kleingedruckte genau zu lesen.
Vorteile von privatem Krankenschutz im Ausland
Nicole R., Bernburg: Wir wollen verreisen. Ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung für mich sinnvoll? Ich bin gesetzlich krankenversichert.
Ja, auf jeden Fall. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt im Ausland nur Kosten für medizinische Behandlungen, wenn zwischen dem Reiseland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das gilt zwar für die meisten europäischen Länder. Doch wird man dort in der Regel als Privatpatient behandelt. Das bedeutet, die Patienten müssen direkt vor Ort zahlen und reichen dann nach Rückkehr ihre Rechnung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung ein.
Diese erstattet aber nur die Kosten in Höhe der deutschen Regelungen. Es kann also passieren, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Auch der Rücktransport aus dem Urlaubsland gehört nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung dagegen deckt in der Regel alle Kosten einer notwendigen medizinischen Behandlung im Ausland ab. Achten Sie daher auf sehr gute Versicherungsbedingungen.
Rüdiger G., Wolfen-Bitterfeld: Wir reisen nach Spanien. Wie verhalten wir uns im Krankheitsfall? Wir haben eine private Auslandsreisekrankenversicherung.
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC auf der Rückseite der Gesundheitskarte aufgedruckt) erhalten gesetzlich Krankenversicherte europaweit alle medizinischen Leistungen, die notwendig werden außer den Rücktransport. Erforderlich ist, dass es sich um Ärzte oder Krankenhäuser handelt, die sogenannte Vertragsbehandler sind.
Diese rechnen dann die Kosten mit der deutschen Krankenkasse ab. Wenn Sie im Ausland einen Arzt aufsuchen müssen, der die EHIC nicht akzeptiert, wird dieser in der Regel Vorkasse verlangen. Das heißt, Sie müssen die Rechnung sofort bar bezahlen. Reichen Sie nach Ihrer Rückkehr die Rechnung bei Ihrer Versicherung zu Hause ein, bekommen Sie das Geld zurück. Wichtig ist, dass auf der ausgestellten Arztrechnung die Diagnose und die Höhe des Betrages exakt ausgewiesen sind.
Svenja K., Merseburg: Können Sie mir bitte sagen, was eine private Auslandsreisekrankenversicherung bringt?
In der Regel erhalten Urlauber für bis zu 42 Tage pro Reise ins Ausland privaten Krankenversicherungsschutz für sich selbst beziehungsweise für die Familie. Die Versicherung springt beispielsweise ein, wenn während der Reise eine ambulante oder stationäre Behandlung notwendig wird. Auch der Krankentransport im Rahmen der Erstversorgung oder die Verlegung in ein geeignetes Krankenhaus sind versichert. Die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland werden übernommen, bei guten Verträgen bereits dann, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Sophie H., Wippra: Kann eine private Auslandsreisekrankenversicherung auch noch kurzfristig abgeschlossen werden?
Ja, eine private Auslandsreisekrankenversicherung sowohl für Urlaubsreisen als auch längere Aufenthalte im Ausland können Sie bis zum Tag vor der Abreise abschließen. Um ganz sicher zu gehen, sollte der Abschluss aber dennoch rechtzeitig vor Reisebeginn erfolgen. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht mehr möglich.
Bert H., Querfurt: Wenn ich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließe - wie lange gilt diese?
In der Regel erhält man für eine maximale Reisedauer von sechs bis acht Wochen privaten Krankenversicherungsschutz für sich selbst beziehungsweise die Familie. Der Zeitraum variiert bei verschiedenen Anbietern. Das sollte man vor Abschluss mit dem Versicherer klären.
Manuela L., Zeitz: Gibt es Risiken, die bei einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind?
Ausgeschlossen sind Kosten, die entstehen, wenn der Zweck der Reise die Behandlung war, eine Behandlungsbedürftigkeit schon vor der Reise feststand, die Krankheit oder Verletzung vorsätzlich herbeigeführt wurde, Zahnersatz, Brillen oder beispielsweise Hörgeräte angefertigt wurden. Probleme könnten auch chronisch Kranke bekommen, deren Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. Chronisch Kranke sollten sich deshalb vom Arzt vor Reiseantritt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen.
Bettina F., Mansfelder Land: Meine Eltern sind chronisch krank. Können sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?
Ja. Sinnvoll ist es, sich zuvor vom behandelnden Arzt die Reisefähigkeit/Unbedenklichkeit attestieren zu lassen. Auch sollte der Betroffene bei dem Versicherungsanbieter nachfragen, ob im Fall eines Falles der Schutz geleistet wird. Tritt während der Reise eine unerwartete Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein, ist dies versichert.
Chronisch Kranke sollten darauf achten, dass in ihrem Vertrag nur diejenigen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, die schon vor Reisebeginn geplant waren oder aufgrund ärztlicher Diagnose schon bei Reiseantritt feststanden. Erhalten Sie den privaten Versicherungsschutz nicht, sollten Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, um ausnahmsweise eine Absicherung in dem jeweiligen Urlaubsland zu erhalten.
Paul R., Dessau-Roßlau: Unsere Familie plant einen Wanderurlaub. Was halten Sie von einer Reiseunfallversicherung?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich nicht nur für die jeweilige Reise gegen Unfallfolgen mit einer privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zu versichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt zusätzlich die Folgen einer schweren Krankheit ab.
Mietwagen am besten nur mit „Mallorca-Police“
Hannes W., Saalekreis: Ich möchte mir auf Ibiza einen Mietwagen nehmen. Muss ich bezüglich der Versicherung auf etwas achten?
Sie sollten eine sogenannte „Mallorca-Police“ abschließen. Dies ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen während des Urlaubs, nicht nur auf Mallorca. Bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im europäischen Ausland gelten normalerweise nur die Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes.
Wenn der Geschädigte jedoch höhere Ansprüche stellt, kann mit einer „Mallorca-Police“ dieser erhöhte Schadensbetrag ausgeglichen werden. Fragen Sie bei Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung nach, ob eine „Mallorca-Police“ in dem Versicherungsschutz enthalten ist. Falls eine Kreditkarte vorhanden ist, prüfen Sie, ob über diese eine „Mallorca-Police“ als Zusatzleistung besteht.
Jörg S., Coswig: Was ist zu beachten, wenn ich im Ausland unverschuldet einen Autounfall habe?
Seit dem 1. Januar 2003 kann der deutsche Autofahrer für einen im Ausland erlittenen Verkehrsunfall in Deutschland Schadenersatz verlangen. Dies gilt auch umgekehrt in allen Staaten der EU sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Jeder Versicherer muss hierzu in jedem Mitgliedstaat der EU einen Beauftragten für die Schadensregulierung benennen.
Um die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners zu ermitteln, finden Geschädigte Hilfe beim „Zentralruf der Autoversicherer“. Unter der Telefonnummer 0800/2502 600 ist es möglich, den Namen und die Anschrift des gegnerischen Versicherers zu erfragen, um so die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern.
Wer zahlt bei Diebstahl im Hotel?
Katrin L., Quedlinburg: Muss ich mich gegen Diebstahl im Hotelzimmer extra versichern? Wir fliegen nach Gran Canaria.
Nein, ein Diebstahl in Ihrem Hotelzimmer ist von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt. Es handelt sich um die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung. Natürlich setzt dies voraus, dass Sie eine Hausratversicherung besitzen und diese das Risiko abdeckt. Fragen Sie daher bei Ihrem Versicherer nach.
Kornelia Noack und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten. (mz)