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Das Bundeskartellamt Das Bundeskartellamt: Hüter des freien Wettbewerbs

26.02.2008, 20:07

Bonn/dpa. - Das Bundeskartellamt ist für den Schutz desWettbewerbs zuständig. Die selbstständige Behörde im Geschäftsbereichdes Bundeswirtschaftsministeriums schaltet sich immer dann ein, wennder freie Wettbewerb in der Marktwirtschaft bedroht ist. Ob es sichnun um Preisabsprachen, Lieferquoten, Unternehmensfusionen oderMonopolstellungen handelt - geprüft werden die möglichen unfairenBeeinträchtigungen des Marktes. Zuletzt hatte das Kartellamtbesonders die Energieversorger, den Pharmahandel und den Mediensektorim Visier.

Arbeitsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(Kartellgesetz). Es ist 1958 in Kraft getreten und wurde seitdem achtMal überarbeitet.

Entscheidungen des Amtes werden von nach Branchen abgegrenzten«Beschlussabteilungen» getroffen. Unterstützt werden sie unteranderem durch die «Grundsatzabteilung», die in speziellen Fragen desKartellrechts berät und die Zusammenarbeit mit anderenWettbewerbsbehörden koordiniert. Neben dem deutschen wendet dasBundeskartellamt auch das europäische Wettbewerbsrecht an, soweitnicht die Europäische Kommission als Wettbewerbsbehörde auf EU-Ebenezuständig ist.

Seit 1999 hat das Amt, das vierzig Jahre lang von Berlin ausarbeitete, seinen Sitz in Bonn. Der frühere Abteilungsleiter imWirtschaftsministerium, Bernhard Heitzer, ist seit April 2007Präsident der Behörde. Das Bundeskartellamt hat rund 300Beschäftigte, etwa die Hälfte von ihnen sind Juristen oder Ökonomen.Der Jahreshaushalt beläuft sich auf 17 Millionen Euro.