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Bürgermeister von Stecklenberg Bürgermeister von Stecklenberg: Rainer Krause droht die Amtsenthebung

Von Hendrik Kranert 22.05.2001, 14:32

Quedlinburg/MZ. - Der Stecklenberger Bürgermeister war zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Da Krause als ehrenamtlicher Bürgermeister auch Ehrenbeamter des Landes Sachsen-Anhalt ist, sieht Paragraf 48 des Landesbeamtengesetzes vor, diese automatisch des Dienstes zu entheben, wenn sie aufgrund einer vorsätzlichen Tat - der Meineid ist eine solche - zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Allerdings gilt dies nur für rechtskräftig verurteilte Beamte. Doch Krauses Urteil hat noch keine Rechtskraft - er hat Berufung eingelegt. Damit gab sich die Obere Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium jedoch nicht zufrieden - sie will Krause bereits des Amtes entheben, bevor das Urteil gültig wird.

In einem Schreiben an den Landkreis wird dessen Untere Kommunalaufsicht aufgefordert, das Amtsenthebungsverfahren gegen den Stecklenberger Bürgermeister einzuleiten. Präsidiumssprecherin Ankristin Wegener bestätigte gegenüber der MZ lediglich die Existenz des Schreibens, wollte aber nicht auf inhaltliche Fragen eingehen. "Das ist Sache des Kreises", beschied Wegener wortkarg. Landrat Wolfram Kullik bestätigte gestern auf Nachfrage der MZ, dass der Kreis Krause die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zur Amtsenthebung angekündigt hat. "Er hat zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen", sagte Kullik. Da Krause zwar eine Person des öffentlichen Interesses ist, aber dennoch seine Persönlichkeitsrechte zu wahren seien, wollte der Landrat auf Einzelheiten des Verfahrens nicht eingehen. Grundsätzlich sei aber, so Kullik, "ein Meineid eine Verletzung einer beamtenrechtlichen Kernpflicht".

Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist muss der Landkreis nun entscheiden, ob er gegen Krause das Disziplinarverfahren tatsächlich eröffnet. Davon kann aber ausgegangen werden, ansonsten hätte wohl das Regierungspräsidium nicht auf Einleitung eines solchen Verfahrens bestanden. Krause kann unmittelbar mit der Einleitung von seinem Posten als ehrenamtlicher Bürgermeister entbunden werden. Zugleich würde das Verfahren aber ruhen gelassen, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. An der Amtsenthebung ändert dies bis dato nichts. Der Bürgermeister hat die Möglichkeit, vor der Disziplinarkammer beim Magdeburger Verwaltungsgericht die Entscheidung des Kreises überprüfen zu lassen. Doch auch diese Überprüfung hat auf die Enthebung keine aufschiebende Wirkung.

Auch wenn das Verfahren ein Novum in der Geschichte des Landkeises wäre - die Folgen wären wohl eher formeller Natur: Zwar müssten die Amtsgeschäfte vom Vizebürgermeister übernommen werden. Doch es ist davon auszugehen, dass Rainer Krause, der gestern nicht zu erreichen war, sich nicht einfach das Ruder aus der Hand nehmen lässt, das er schon unter seinem Vorgänger im Amt des Bürgermeisters, Helmut Krause, führte.