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Antisemitismus auf der Bühne Antisemitischer Witz von Uwe Steimle: Salzwedel bleibt in Reaktion zurückhaltend

Nach dem umstrittenen Auftritt des Kabarettisten Uwe Steimle im Salzwedeler Kulturhaus sorgt ein antisemitischer Witz weiterhin für Empörung. Obwohl das Verfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, wurde unlängst im Stadtrat eine klare Richtlinie gefordert – doch der Bürgermeister beruft sich auf die Kunstfreiheit.

Von Antje Mewes Aktualisiert: 16.12.2024, 18:05
Uwe Steimle am 19.9.24 Salzwedel
Uwe Steimle am 19.9.24 Salzwedel Archivfoto: Beate Achilles

Salzwedel. - Gut zweieinhalb Monate ist der Auftritt des umstrittenen Kabarettisten Uwe Steimle im Salzwedeler Kulturhaus bereits her, doch der Nachhall klingt nicht aus. Vor allem ein antisemitischer Witz, den Steimle während seines Programms vorgetragen hatte, sorgt nach wie vor für Empörung und die Frage, wie reagiert die Stadt? Während der jüngsten Stadtratssitzung wandte sich Thomas Wnuck in der Einwohnerfragestunde an Bürgermeister Olaf Meining. Zwar habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Steimle eingestellt, „aber steht irgendwo schwarz auf weiß, wie die Stadt künftig reagieren will?“, fragte Wnuck. Es müsse doch eine Art Richtlinie oder Kodex geben, nach der künftig verfahren werden soll, um so etwas zu verhindern.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein: Was bedeutet das für die Stadt Salzwedel?

Auf Veranlassung der Salzwedeler Polizei sei eine Prüfung erfolgt. Der Witz sei „zwar in hohem Maße geschmacklos und moralisch zu beanstanden, die Schwelle zur Volksverhetzung wurde aber nicht erreicht“, informierte Staatsanwalt Thomas Kramer auf Anfrage der Volksstimme. Das Strafverfahren wurde deshalb eingestellt.

Salzwedels Bürgermeister bleibt bei Kunstfreiheit: Keine nachträgliche Reaktion auf Steimles Auftritt

Die Verwaltung habe bislang keinen Auftrag, sich damit zu befassen. Es gelte die Kunstfreiheit und damit sei es schwierig, einen Auftritt zu versagen. Dahingehend gebe es keinen Katalog, wer ins Salzwedeler Kulturhaus kommen dürfe oder nicht. Es gehe vielmehr darum, ein vielfältiges Programm zu bieten, so Meining.

Vermietbedingungen im Kulturhaus: Antisemitische Inhalte verboten

In den Vermietbedingungen des Kulturhauses ist allerdings klar geregelt: „Der Mieter bekennt mit der Unterschrift des Mietvertrages, dass die Veranstaltung keine rassistischen, antisemitischen und antidemokratischen Inhalte haben wird.“ Deshalb waren Stimmen laut geworden, dass die Stadtverwaltung auf den Antisemitismusvorwurf reagieren soll. Bislang ist das nicht geschehen, der Bürgermeister sieht auch im Nachhinein keine Verletzung der allgemeinen Vermietbedingungen, wie er Anfang November betonte.