Alternative Heilmethoden Alternative Heilmethoden: AOK bezahlt Akupunktur
Halle/MZ. - Mit einem Modellprojekt setzt sich die AOK Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die Aufnahme von Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ein. Ab diesem Monat können sich bei der AOK versicherte Patienten bei verschiedenen Krankheiten auf Krankenversicherungskarte mit dieser alternativen Methode behandeln lassen.
Etwa 330 Ärzte im Land mit der entsprechenden Zusatzqualifikation bekämen von der KV die Möglichkeit für eine Teilnahme am Projekt, teilte die Krankenkasse mit. "AOK-Patienten mit chronischen Schmerzen können so unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Bochum eine Akupunktur-Behandlung in Anspruch nehmen", sagte AOK-Vorstand Günter Kasten.
Seine Kasse wolle damit einen Beitrag zur Anerkennung der Akupunktur leisten. Andere Krankenkassen entscheiden im Einzelfall weniger großzügig. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hatte im Dezember 2000 beschlossen, die Akupunktur grundsätzlich nicht als Kassenleistung anzuerkennen, da es keine aussagekräftigen Untersuchungen zu Nutzen und Wirkung dieser Heilmethode gibt. Allerdings empfahl der Ausschuss, im Rahmen von Modellprojekten bei bestimmten Schmerzdiagnosen die Kosten zu erstatten.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung von Sachsen-Anhalt, Dr. Burkhard John, betonte, dass die KV solchen Modellversuchen aufgeschlossen gegenüber stehe. Die AOK übernimmt die Kosten für die Akupunktur einer Pressemitteilung zufolge bei chronischen Kopfschmerzen, chronischen Lendenwirbelsäulen-Schmerzen und chronischen Gelenkbeschwerden in Knie und Hüfte, die länger als sechs Monate bestehen.
Die AOK übernimmt die Kosten für Akupunkturbehandlungen in Höhe von 50 Mark je Behandlung bei einer Mindestdauer von 30 Minuten für maximal zehn Sitzungen im Jahr. Eine Zuzahlung brauchten die Versicherten nicht zu leisten, betonte die Kasse. Namen und Adressen von Ärzten, die die entsprechende Behandlung vornehmen, erfahren Interessierte bei der KV und auch in den AOK-Niederlassungen. Telefonische Auskunft erteilt die AOK zum Ortstarif unter 0180-2 30 46 86.