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1. Bundesliga 1. Bundesliga: Strafbefehl gegen Karl-Heinz Wildmoser erlassen

10.03.2003, 16:06
Das Archivbild vom 22.01.2003 zeigt den Präsidenten des Fußball Bundesligisten TSV 1860 München, Karl-Heinz Wildmoser. Die Staatsanwaltschaft München bestätigte am Montag (10.03.2003) einen Strafbefehl gegen Wildmoser wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Nach Medienberichten soll ein vermeintliches Beraterhonorar in Höhe von 46 000 Mark (etwa 23 500 Euro) aus dem Transfer des Profis Peter Nowak zu den «Löwen» im Jahr 1994 Ursache für den Strafbefehl sein. (Foto: dpa)
Das Archivbild vom 22.01.2003 zeigt den Präsidenten des Fußball Bundesligisten TSV 1860 München, Karl-Heinz Wildmoser. Die Staatsanwaltschaft München bestätigte am Montag (10.03.2003) einen Strafbefehl gegen Wildmoser wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Nach Medienberichten soll ein vermeintliches Beraterhonorar in Höhe von 46 000 Mark (etwa 23 500 Euro) aus dem Transfer des Profis Peter Nowak zu den «Löwen» im Jahr 1994 Ursache für den Strafbefehl sein. (Foto: dpa) dpa

München/dpa. - Karl-Heinz Wildmoser sieht sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft München bestätigte am Montag einen Strafbefehl gegen den Präsidenten des Fußball-Bundesligisten TSV 1860 München. Nähere Angaben machte die Behörde allerdings noch nicht. Nach einem Bericht der Münchner Zeitung «tz» (Montag-Ausgabe) soll ein vermeintliches Beraterhonorar in Höhe von 46 000 Mark (etwa 23 500 Euro) aus dem Transfer des Profis Peter Nowak zu den «Löwen» im Jahr 1994 Ursache für den Strafbefehl sein. Karl-Heinz Wildmoser war am Montag zunächst nicht zu erreichen. Auch von Vereinsseite gab es noch keine Stellungnahme.

Da Wildmoser gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, ist für den kommenden Donnerstag beim Münchner Amtsgericht ein Termin vorgesehen. «Wir gehen von einem Verhandlungstag aus», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Laut «tz» soll dieser Termin jedoch nicht zu Stande kommen, da der Spielerberater Dieter Langhans nicht verfügbar sei. Der in der Schweiz ansässige Berater soll den fünfstelligen Betrag damals offiziell erhalten haben. Laut Staatsanwaltschaft wurde die Summe aber offenbar als «verdeckte Gehaltszahlung» an Nowak überwiesen und demnach nicht ordnungsgemäß versteuert.