Wada-Beschwerde Sportgerichtshof Cas: Termin für Urteil im Fall Sinner offen
Die Beschwerde der Welt-Anti-Doping-Agentur gegen den Freispruch für Tennis-Star Jannik Sinner liegt offiziell beim Internationalen Sportgerichtshof vor. Dort soll es eine Anhörung geben.
Lausanne - Der Internationale Sportgerichtshof Cas kann noch nicht absehen, wann es eine Entscheidung im Fall von Italiens Tennisstar Jannik Sinner geben wird. Die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada hatte Einspruch gegen den Freispruch für den Weltranglisten-Ersten nach zwei positiven Doping-Tests eingelegt. Die Beschwerde der Wada sei eingegangen, teilte das höchste Sportgericht in Lausanne nun mit und kündigte auch eine Anhörung an. Ein Termin dafür wurde ebenfalls noch nicht genannt.
Sinner wurde im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet. Eine Sperre bekam der 23-Jährige nicht. Die verantwortliche Tennis-Agentur Itia begründete den Freispruch damit, dem zweimaligen Grand-Slam-Turniergewinner habe kein vorsätzliches Verschulden und keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
Sinner von Wada-Beschwerde enttäuscht und überrascht
Diese Feststellung ist nach Ansicht der Wada „nach den geltenden Regeln nicht korrekt“. Die Wada mit Sitz im kanadischen Montréal fordert daher „eine Sperre von einem bis zwei Jahren“ für Sinner. Eine zusätzliche Streichung von Ergebnissen neben denen, die bereits vom erstinstanzlichen Gericht veranlasst wurden, verlangt die Wada aber nicht. Sinner hatte Anfang September die US Open gewonnen.
Sinner hatte sich jüngst beim ATP-Turnier in Peking enttäuscht und überrascht von der Beschwerde der Wada gezeigt und betont, er sei von seiner Unschuld überzeugt. Der Tennisprofi hatte erklärt, die Substanz sei über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt. Der Betreuer habe ein in Italien rezeptfreies Clostebol-haltiges Spray benutzt, um einen Schnitt an seinem Finger zu behandeln, erklärte Sinner.