Champions League RB Leipzig darf in die Königsklasse
Nyon/sid/dpa/mz - Es waren die zwei Zeilen, auf die Spieler, Verantwortliche und Fans von RB Leipzig gewartet hatten. Am Dienstagabend waren sie schließlich auf der Homepage des europäischen Fußballverbandes Uefa zu lesen:
„Die rechtsprechende Kammer der Uefa-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat entschieden, sowohl den FC Salzburg als auch RB Leipzig zur Uefa Champions League 2017/18 zuzulassen.“
RB Leipzig erhält Lizenz für Champions League
Damit ist klar: Es gibt tatsächlich künftig Königsklassen-Fußball in Leipzig. „Wir freuen uns über die positive Entscheidung der Uefa“, sagte Vereinschef Oliver Mintzlaff am Dienstagabend. „Diese Entscheidung folgt einer detaillierten Analyse und ist das Ergebnis eines jederzeit offenen und transparenten Austauschs mit der Uefa. In diesem konstruktiven Prozess wurden gemeinsam mit unseren Gesellschaftern Änderungen vollzogen, um die Regeln zur Integrität des Wettbewerbs einzuhalten.“
Denn genau das war der Knackpunkt: Sportlich stand die Qualifikation der Leipziger als Vize-Meister der Bundesliga nie zur Debatte. Sehr wohl aber wurde über die Vereinsstruktur diskutiert. Konkret ging es um Artikel 5 des Wettbewerbsreglements. Demnach dürfen nicht zwei Vereine vom selben Geldgeber anhängig sein.
Salzburg und Leipzig werden von Red Bull unterstützt. Das Leipziger Problem: Salzburg ist österreichischer Meister, hätte als Champion Vorrecht gehabt vor dem deutschen Vize.
Vereinschef Oliver Mintzlaff: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“
Nun entschied die Uefa: Artikel 5 wird nicht verletzt. Zuvor hatte der Verband geprüft, ob der Mäzen Dietrich Mateschitz beide Vereinen gleichzeitig kontrolliert und die Klubs zu eng verflochten sind. Allerdings hat sich Red Bull in Salzburg offiziell aus der Vereinsführung zurückgezogen und tritt dort nur noch als Hauptsponsor auf. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, hatten Oliver Mintzlaff und RB-Sportdirektor Ralf Rangnick immer wieder betont. Beide Vereine seien mittlerweile komplett entflochten.
Uefa schickt RBL in die Champions League: Einspruch ist möglich
Die Uefa teilte nun diese Meinung. „Nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts und nachdem die beiden Vereine bedeutende Management- und strukturelle Änderungen (hinsichtlich Unternehmensfragen, Finanzen, Personal, Sponsoring usw.) vorgenommen haben, ist die FKKK zu der Auffassung gelangt, dass keine natürliche oder juristische Person mehr entscheidenden Einfluss auf mehr als einen an einem Uefa-Klubwettbewerb teilnehmenden Verein hat“, hieß es vom Verband.
Formal ist ein Einspruch gegen die Entscheidung möglich, das gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich.