"Grace Kelly der Tartanbahn" Katrin Krabbe: Karriere des DDR-Sprint-Stars endete 1993 mit einem Knall

Hamburg - Die erste Bombe platzte am 15. Februar 1992, die zweite am 4. August 1992 - und ein gutes Jahr später war Katrin Krabbe endgültig im Dopingsumpf versunken. Die deutsche Sprint-Queen, die „Grace Kelly der Tartanbahn“ wurde endgültig für zwei Jahre gesperrt.
Am 20. November 1993 bestätigte das Schiedsgericht des Leichtathletik-Weltverbandes, damals die IAAF, in Monte Carlo die Entscheidung seines Councils, Krabbes Bann zu verlängern. Der Widerspruch des DLV wurde abgewiesen.
Was war passiert, dass der Stern der Doppel-Weltmeisterin von 1991, dem damaligen sportlichen Aushängeschild im wiedervereinten Deutschland, dem Glamour-Girl der Leichtathletik, so schnell verglühte?
Katrin Krabbe und Grit Breuer: Identische Urinproben bei Doping-Kontrolle
Februar 1992: Krabbe sowie ihren Trainingskolleginnen Grit Breuer und Silke Möller wurde vorgeworfen, manipuliert zu haben. Positive Dopingbefunde gab es keine, verdächtig war etwas anderes: Urinproben, entnommen in Zinnowitz und im südafrikanischen Stellenbosch, waren absolut identisch.
Die drei Läuferinnen wurden vom DLV suspendiert, der Weltverband schloss sich an. Ende Juni wurden Krabbe und Co. vom Schiedsgericht der IAAF wegen Formfehlern vom Doping-Verdacht freigesprochen.
August 1992: Krabbe hatte es nicht zu den Olympischen Spielen in Barcelona geschafft, für Schlagzeilen sorgte sie dennoch. Krabbe und Breuer waren bei mehreren Trainingskontrollen im Juli der Einnahme von Clenbuterol überführt worden. Ihr Trainer Thomas Springstein bestätigt einen Tag später die Einnahme des in der Kälbermast verwendeten Mittels durch seine Schützlinge.
Allerdings stand das anabol wirkende Clenbuterol zu diesem Zeitpunkt gar nicht auf der Verbotsliste. Krabbe und Breuer wurden vom DLV wegen „Medikamentenmissbrauchs“ für ein Jahr gesperrt. Die IAAF verlängerte die Sperre auf zwei Jahre.
Katrin Krabbe erstritt sich 1,2 Millionen D-Mark Schadensersatz
Am 20. November 1993 war Krabbes Karriere faktisch beendet, ein Comeback scheitert später. Ihr letztes Rennen: Erste über 60 m in der Halle nach 7,11 Sekunden in Karlsruhe.
Krabbe ging rechtlich gegen ihre Sperre vor, klagte auf Schadenersatz in Millionenhöhe und startete damit einen juristischen Marathon. Im Mai 1995 gab ihr das Landgericht München recht. Erst sieben Jahre später, im April 2002, einigten sich Krabbe und die IAAF auf eine Schadenersatzzahlung von geschätzt 1,2 Millionen Mark. Krabbe selbst bezifferte den Schaden auf „zehn bis zwölf Millionen Mark“. (sid)