Sommermärchen-Prozess Zwanziger will Niersbach als Zeugen im Sommermärchen-Prozess
Ein altes Dokument wirft neue Fragen in der Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland auf.
Frankfurt/Main - Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger will sich für einen Zeugenauftritt seines Amtsnachfolgers Wolfgang Niersbach im Sommermärchen-Prozess starkmachen. „Ich habe meinen Anwalt gebeten, bei Gericht auf eine Einvernahme von Niersbach als Zeugen hinzuwirken, falls es das Gericht nicht von sich aus tut. Vielleicht gibt es dann noch mehr Neuigkeiten aus der Bewerbungsphase um die Fußball-WM 2006, in der ich ja nicht dabei war“, sagte Zwanziger der Deutschen Presse-Agentur.
Altes Dokument aufgetaucht
Hintergrund des Vorstoßes ist ein Brief von Niersbach aus dem Jahr 1999 an den späteren Bundestrainer Jürgen Klinsmann, über den jüngst das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet hatte. Darin schilderte der damalige DFB-Mediendirektor die Zustände im FIFA-Exekutivkomitee im Hinblick auf die letztlich erfolgreiche WM-Bewerbung Deutschlands.
Als „sehr dubios einzuschätzen“ sei, neben anderen, das Komiteemitglied Jack Warner, schrieb Niersbach in dem Brief, der der dpa vorliegt. Der damalige Präsident des Nord- und Mittelamerika-Verbandes gehöre „zu jenen Personen, die im wahrsten Sinne des Wortes offen sind – für alles“. Vier Tage vor der WM-Vergabe im Jahr 2000 hatte der mittlerweile verstorbene Franz Beckenbauer für den Deutschen Fußball-Bund einen Millionenvertrag mit Warner abgeschlossen. Niersbach hatte stets jede Unregelmäßigkeit bestritten.
Zwanziger sieht Gericht am Zug
Nach Ansicht von Zwanziger zeige sich „zum wiederholten Male, wie sehr Niersbach offensichtlich die Öffentlichkeit über seine wirkliche Kenntnis und Verantwortung in der Bewerbungsphase getäuscht hat. Darüber sollten sich jetzt aber in erster Linie Staatsanwaltschaft und Gericht einmal Gedanken machen“, sagte er.
Ende August hatte das Landgericht Frankfurt das Verfahren gegen den 73 Jahre alten Niersbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gegen eine Geldauflage in Höhe von 25.000 Euro eingestellt. Das Verfahren gegen den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt war zuvor aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden. Ebenfalls angeklagt ist Zwanziger.
Die drei Beschuldigten hatten den Vorwurf stets strikt zurückgewiesen. Der Prozess wird wegen einer Erkrankung der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler voraussichtlich erst am 11. Oktober fortgesetzt.