Doping im Sport Sportgerichtshof begründet reduzierte Dopingsperre für Pogba
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Dopingsperre des Franzosen Pogba auf 18 Monate reduziert wird. Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne begründet nun seine Entscheidung.
Lausanne - Der einstige französische Fußball-Weltmeister Paul Pogba hat nach Ansicht des Internationalen Sportgerichtshofs Cas nicht vorsätzlich gedopt. So begründete das höchste Sportgericht in Lausanne die von vier Jahren auf 18 Monate verkürzte Dopingsperre für den 31 Jahre alten Mittelfeldspieler von Juventus Turin. Der Cas bestätigte Berichte über diese Entscheidung bereits vor wenigen Tagen, nannte jedoch keine Einzelheiten zur Begründung.
Das zuständige Gremium habe sich bei seiner Entscheidung auf die „Beweise und rechtlichen Argumente, wonach die Einnahme von DHEA, der Substanz, auf die Herr Pogba positiv getestet wurde, nicht vorsätzlich erfolgte“, gestützt, hieß es in einer Cas-Mitteilung. Der positive Dopingbefund sei das „Ergebnis der irrtümlichen Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels, das ihm von einem Arzt in Florida verschrieben worden war“.
Dopingsperre nach zu hohem Testosteronwert
Pogba hatte im August vergangenen Jahres nach einem Serie-A-Spiel zwischen Juventus und Udinese Calcio bei einer Kontrolle einen zu hohen Testosteronwert aufgewiesen. Die B-Probe bestätigte das Ergebnis. Pogba hatte gegen die Entscheidung Berufung beim Cas eingelegt und bestritt, sich verbotener Mittel zur Leistungssteigerung bedient zu haben. Das zuständige italienische Sportgericht hatte ihn Ende Februar jedoch für vier Jahre gesperrt.
Der Fußballer gab zu, ein Nahrungsergänzungsmittel eingenommen zu haben, auf dessen Beipackzettel auf leistungsfördernde Substanzen hingewiesen wird. Das Gremium kam daher zum Schluss, dass Pogba „nicht frei von Schuld ist und er als Profifußballer unter den gegebenen Umständen eine größere Sorgfalt hätte walten lassen müssen“. DHEA ist ein hochwirksames Steroidhormon. Es kann auch zu Dopingzwecken missbraucht werden.
Bericht: Juventus prüft Vertragsauflösung
Die 18-monatige Sperre gilt laut Cas ab dem 11. September 2023. Das heißt, er könne ab März kommenden Jahres wieder Fußball spielen. Wie die „Gazzetta dello Sport“ jedoch berichtet, prüft sein Verein derzeit rechtliche Schritte, um den Vertrag mit Pogba aufzulösen. Dafür gab es zunächst keine offiziellen Angaben oder Reaktionen von Juventus Turin.