Novum im Fußball Pyro-Strafe: Carl Zeiss Jena zieht gegen den DFB vor Zivilgericht

Jena - Mit Rückendeckung anderer Clubs sorgt Drittligist FC Carl Zeiss Jena nach eigenen Angaben für ein Novum und verklagt den Deutschen Fußball-Bund (DFB) wegen einer Pyrotechnik-Strafe vor einem Zivilgericht.
Der Club bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, dass er Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einreichen werde. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet. „Wir tun alles, um Pyrotechnik im Stadion zu verhindern. Es lässt sich nicht verhindern, insofern trifft uns keine Schuld. Und dann kann man auch nicht bestraft werden“, sagte Geschäftsführer Chris Förster dem „MDR“.
Carl Zeiss Jena bekommt Unterstützung von anderen Klubs
Konkret geht es um eine Strafe in Höhe von 24.900 Euro aus dem Jahr 2018, gegen die Jena sich durch alle DFB-Instanzen geklagt und verloren hatte. Man habe laut Förster eine andere Rechtsauffassung als der DFB und wolle mit dem Schritt für Rechtssicherheit auf beiden Seiten sorgen. Zwischenzeitlich seien neue Strafen aufgelaufen, so dass sich die Gesamtsumme auf etwa 100.000 Euro belaufe. „Wir sehen die Chancen deutlich größer als die Risiken der zusätzlichen Prozesskosten“, sagte Förster.
Bei anderen Vereinen rennt Jena mit dem Schritt offene Türen ein. Förster hatte vor der Entscheidung Kontakt zu mehreren Vereinen aufgenommen und positive Rückmeldungen erhalten. „Hansa Rostock hat gesagt, sie solidarisieren sich. Wir sind mit dem Hamburger SV in Kontakt. Es sind viele zufrieden, dass das jetzt mal geklärt wird“, sagte der Funktionär.
Wobei der Club auch beim ordentlichen Gericht mit einem langen Prozess und dem Gang durch mehrere Instanzen rechnet. Auf den DFB käme aber ein gewaltiges Problem zu, wenn Jena letztlich Recht bekommt. Denn bisher ist die Strafe gegen die Vereine das einzige Mittel des Verbandes gegen den verbotenen Pyrotechnik-Einsatz. Das Problem wurde in den vergangenen Jahren allerdings keineswegs kleiner.
DFB sieht sich mit Pyro-Strafen gegen Vereine weiter im Recht
Der DFB sieht der Zivilklage gelassen entgegen. „Die verschuldensunabhängige Haftung von Vereinen für das Fehlverhalten von ihnen zuzurechnenden Zuschauern ist seit Jahren vom Internationalen Sportgerichtshof CAS wie auch vom Bundesgerichtshof anerkannt. Die Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts im Streit um die Strafzahlungen wegen Pyrovergehen von Carl-Zeiss-Jena-Anhängern steht in vollem Einklang mit dieser seit Jahren geklärten Rechtslage“, teilte Vizepräsident Rainer Koch am Freitag mit. (dpa)