Sportgericht entscheidet Dynamo Dresden: 20.000 Euro Geldstrafe für Fußballverein

Dresden - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der abgelaufenen Spielzeit 2015/16 bei den Spielen gegen Osnabrück, Rostock, Cottbus, Magdeburg, Aue und Münster unter anderem mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt.
Außerdem hat das DFB-Sportgericht einen Zuschauerteilausschluss bei einem Heimspiel in der 2. Bundesliga auf Bewährung ausgesprochen.
Zudem darf Dresden zu Auswärtsspielen, die durch den DFB vorab als Risikospiel eingestuft wurden, nur noch
eine Eintrittskarte pro Vereinsmitglied online verkaufen. Des Weiteren wird der Verein für die Spielzeit 2016/17 dazu verpflichtet, auswärts bei Risikospielen eine bestimmte Anzahl an eigenen Ordnungskräften in Abstimmung mit dem Heimverein einzusetzen. Dies wurde dem
Verein am Freitag mitgeteilt.
Dresden will in Abstimmung mit dem DFB 7000 Euro der Geldstrafe in sicherheitstechnische,infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren.
„Ich hoffe und appelliere an alle Mitglieder und Fans unseres Vereins, dass dieses Urteil und die damit einhergehenden Konsequenzen nochmals höchst sensibilisierende Wirkung entfalten. Wir haben es in der eigenen Hand und müssen auch zukünftig alle zusammen dafür Verantwortung übernehmen, dass weiterer Schaden vom Verein und seinen Fans abgehalten wird", erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. (mz)