Schadenersatzklage Entscheidung im Pechstein wird am 7. Juni verkündet

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag noch kein Urteil zur Revision des Eislauf-Weltverbandes ISU gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München in der Schadenersatzklage von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gesprochen. Wie Richterin und BGH-Präsidentin Bettina Limperg in der Verhandlung vor dem Kartellsenat mitteilte, wird das Urteil am 7. Juni (09.00 Uhr) verkündet.
„Der Senat hat noch gar nichts rausgelassen, wohin er tendiert“, sagte Prozessbeoachter und Sportrechtler Michael Lehner der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe weiter die Hoffnung, dass es eine große Entscheidung für die Sportgerichtsbarkeit gebe. Es habe die „größeren Argumente“ für die Pechstein-Seite gegeben, fügte Lehner hinzu.
Fünf Millionen Euro gefordert
Pechstein kämpft mit ihrer Schadenersatzklage über fünf Millionen Euro gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre durch die ISU und die Wiederherstellung ihres ramponierten Rufes. Pechsteins BGH-Anwalt Gottfried Hammer verdeutlichte in der mehr als zweistündigen Verhandlung, dass sich seine Mandantin nicht generell gegen die Idee internationaler Schiedsgerichte wende. Aber ein Schiedsgericht müsse „sich an den Maßstäben aller Rechtsordnungen messen lassen, von denen es anerkannt werden will“. Entscheidend sei, ob die Klägerin freiwillig gehandelt habe, als sie sich dem CAS unterworfen habe.
Hingegen argumentierte ISU-Anwalt Reiner Hall in der Verhandlung: „Die Klägerin hat sich sehenden Auges auf die Athletenvereinbarung eingelassen.“ (dpa)