FSA-Verbandsgericht gibt Eilantrag statt Eintracht Gladau darf unter Auflagen wieder spielen
Die DSG Eintracht Gladau soll rechtsextrem unterwandert sein, wurde deshalb vom Fußballverband Sachsen-Anhalt ausgeschlossen. Nun darf der Klub nach einem Entscheid des FSA-Verbandsgerichtes wieder spielen.

Gladau/MZ. - Zwei Wochen nach dem Ausschluss darf die DSG Eintracht Gladau in den Spielbetrieb des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt zurückkehren. Der Klub aus dem Jerichower Land hatte mit einem Eilantrag Erfolg, das Verbandsgericht des FSA gab diesem unter strengen Auflagen statt.