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CAS-Urteil CAS-Urteil: Russische Weitspringerin Darja Klischina darf bei Olympia starten

15.08.2016, 17:23
Darja Klischina darf nun doch bei den Olympischen Spielen starten. Damit ist sie die einizige russische Leichtathletin in Rio de Janeiro.
Darja Klischina darf nun doch bei den Olympischen Spielen starten. Damit ist sie die einizige russische Leichtathletin in Rio de Janeiro. EPA

Weitspringerin Darja Klischina hat einen Sieg vor Gericht errungen und darf nun doch als einzige russische Leichtathletin an den Olympischen Spielen teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab am Montag dem Einspruch der Athletin gegen ihren Ausschluss durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF statt. „Jetzt kann ich mich voll und ganz auf den Wettkampf konzentrieren und mein Olympia-Erlebnis genießen, von dem ich schon träume, seit ich als junges Mädchen mit dem Weitsprung begonnen habe“, kommentierte Klischina das Urteil auf ihrer Facebook-Seite.

Nach einer vierstündigen Anhörung entschied die Ad-hoc-Kommission des höchsten Sportgerichts in der Nacht zum Montag zugunsten Klischinas. In einer ersten Begründung des Gremiums, das während Olympischer Spiele dringende Fälle schnell entscheiden muss, hieß es: „Die Athletin hat sachdienlich begründet, dass sie während der „relevanten Zeit“ Subjekt von vollständig konformen Dopingkontrollen - innerhalb und außerhalb der Wettbewerbe - außerhalb Russlands war.“ Eine ausführliche Begründung ihres Urteils wollen die Richter nachliefern.

„Gerechtigkeit hat triumphiert“

Erste Reaktionen aus Moskau ließen nicht lange auf sich warten. „Die Gerechtigkeit hat triumphiert. Das Gericht hat verstanden, dass es keinerlei Fakten gab über irgendwelche Verstöße“, sagte der Chef des Sportausschusses im Parlament, Dmitri Swischtschjow, der Agentur Tass. „Jetzt müssen wir uns beruhigen und Dascha viel Erfolg wünschen“, meinte Sportminister Witali Mutko.

Die IAAF hatte Klischina als einziger russischen Leichtathletin zunächst das Olympia-Startrecht in Rio de Janeiro eingeräumt, weil sie seit drei Jahren in den USA lebt. Die übrigen russischen Leichtathleten sind wegen systematischen Dopings in Russland von den Spielen ausgeschlossen.

Wettkampfregeln der IAAF befolgt

Auf Grundlage neuer Informationen entzog die IAAF der Sportlerin dann aber wieder das Sonderstartrecht. Die ARD hatte am Sonntag berichtet, dass Doping-Proben von Klischina in Russland entdeckt worden sein sollen, die mutmaßlich illegal geöffnet wurden.

Klischina hatte gegen diese Entscheidung Einspruch beim CAS eingelegt. Die Ad-hoc-Kommission betonte ausdrücklich, dass sie die Wettkampfregeln der IAAF berücksichtigt habe. Daher seien die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die frühere Entscheidung, Klischina ein Sonderstartrecht einzuräumen, „noch immer gültig ist“. Die IAAF und das Internationale Olympische Komitee (IOC) nahmen dies ohne große Emotionen zur Kenntnis. „Wir haben das Urteil des CAS zu respektieren“, sagte IOC-Sprecher Mark Adams. (dpa)