Zuschauerausschluss Zuschauerausschluss: FCM geht gegen DFB-Urteil in Berufung
Magdeburg - Der 1. FC Magdeburg geht gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts in Berufung. Das teilte der Drittligist am Montag mit. „Es gibt noch einige Formalitäten zu klären, aber wir werden diesen Schritt vollziehen“, sagte Pressesprecher Norman Seidler gegenüber der MZ.
Der FCM war am vergangenen Donnerstag aufgrund der Verfehlungen einiger Fans im DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt zu einem Zuschauer-Teilausschluss für zwei Spiele und einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Nun wird neu verhandelt.
Das heißt, dass die Heimspiele gegen Hansa Rostock am 5. November und den Halleschen FC am 26. November nicht von dem Zuschauer-Teilausschluss betroffen sein werden. Schließlich hatte es in dem Urteil geheißen: "Der Verein hat das dritte auf die Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel in der Meisterschaftsrunde der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit (Schließung der Zuschauerbereiche Nordtribüne, Blöcke 3 bis 5 und des Blockes 12 der Osttribüne) auszutragen." Das werden nun in keinem Fall die Partien gegen Hansa Rostock und den HFC sein. (mz)