DFB-Urteil rechtskräftig 1. FC Magdeburg muss Block U nach DFB-Urteil sperren

Magdeburg/Frankfurt - Das Hin und Her hat ein Ende: Der 1. FC Magdeburg ist aufgrund von Verfehlungen einiger Anhänger zu einem Teilausschluss der Zuschauer und einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt wurden. Für ein weiteres Heimspiel erfolgt ein Teilausschluss nur, wenn sich die Fans des Klubs während der nächsten neun Monate erneut etwas zu Schulden kommen lassen.
Das ist das Resultat einer mehrstündigen Verhandlung am Dienstag vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts, das Ende Juni die Zuschauer-Teilausschlüsse aufgehoben hatte, hatte der DFB-Kontrollausschuss Berufung eingelegt.
Aue-Spiel Teil des Urteils
„Wir sind trotz des für ein Heimspiel akzeptierten Teilausschlusses mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, sagte FCM-Präsident Peter Fechner nach der Urteilsverkündung. „Besonders positiv hervorzuheben ist, dass mit der heutigen mit uns abgestimmten Entscheidung der gravierende Vorfall aus dem Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue, Abbrennen von circa 30 Bengalos, ebenfalls mit erfasst ist.“ Dieser Fall war zuvor nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.
Im Heimspiel gegen den SV Werder Bremen II am 21. September bleiben die Blöcke drei bis sechs der MDCC-Arena nun leer. Neun Monate lang spielt der FCM außerdem auf Bewährung. Bei weiteren Vorfällen droht also ein weiterer Teilausschluss.
Warnung an die Fans
„Es hat sich für den 1. FC Magdeburg gelohnt, den Rechtsweg gegen das Urteil vom 25. Mai dieses Jahres zu beschreiten“, meint Prof. Dr. Rainer Cherkeh, der den FCM als Rechtsanwalt während des Verfahrens vertrat. Zwei Teilausschlüsse ohne Bewährung waren zunächst beschlossen wurden. Nun meinte Cherkeh: Die Fans sollten dieses Urteil im Interesse des Vereins aber auch als Warnung sehen.“
Präsident Peter Fechner appellierte ebenfalls an die Vernunft der blau-weißen Fangemeinde: „Wir hoffen sehr, dass unsere Fans künftig auf den Einsatz von Pyrotechnik verzichten.“