Einspruch gegen DFB-Strafe 1.FC Magdeburg gegen Rostock und Halle vor ausverkauftem Haus - Einspruch gegen DFB-Strafe
Magdeburg - Der 1. FC Magdeburg hat - wie erwartet - gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts Berufung eingelegt. Das teilte der Fußball-Drittligist am Mittwoch mit.
Das heißt, dass die Heimspiele gegen Hansa Rostock am 5. November und den Halleschen FC am 26. November nicht von dem Zuschauer-Teilausschluss betroffen sein werden. Schließlich hatte es in dem Urteil geheißen: "Der Verein hat das dritte auf die Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel in der Meisterschaftsrunde der 3. Liga unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit (Schließung der Zuschauerbereiche Nordtribüne, Blöcke 3 bis 5 und des Blockes 12 der Osttribüne) auszutragen." Das werden nun in keinem Fall die Partien gegen Hansa Rostock und den HFC sein.
Ausschreitungen im Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt werden neu verhandelt
Der FCM warte nun die Urteilsbegründung des Sportgerichts ab. Das DFB-Sportgericht hatte insbesondere die Vorfälle beim Pokalspiel gegen den Bundesligisten Eintracht Frankfurt am 21. August geahndet. Magdeburger Fans waren in den Innenraum eingedrungen. Der Schiedsrichter unterbrach daraufhin das Spiel für elf Minuten und beorderte beide Mannschaften in die Kabinen. „Die Magdeburger Anhänger auf der Nordtribüne stimmten während des Spiels mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge an“, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.
Zudem wurde der „Hitler- und Kühnengruß gezeigt“. Der Verein wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro und einem Zuschauerteilausschluss verurteilt. Außerdem wurde eine Bewährung aufgehoben und so ein weiterer Teilausschluss wirksam.