DFB-Strafe 1. FC Magdeburg: Einspruch gegen Sperrung von Block U und Nordtribüne

Magdeburg - Der 1. FC Magdeburg wird den Ausschuss von mehreren Tausend Zuschauern für die ersten beiden Heimspiele der kommenden Drittliga-Saison nicht akzeptieren. Das gab der Verein am Donnerstag bekannt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hatte die Blau-Weißen am Mittwoch wegen mehrerer Vergehen der FCM-Fans zu 9000 Euro und zwei Spielen ohne Fans auf der Nordtribüne verurteilt. Die Sperrung betrifft die Blöcke drei bis sechs, den Fanbereich des Block U, in dem die treusten FCM-Anhänger ihren Platz haben.
Mit seinem ersten Urteil widerrief das Sportgericht die Bewährung vom 25. Februar 2016. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Die nun verhängte Strafe wurde wegen neuerlicher Vorfälle um eine weitere Partie ohne Fans auf der Nordtribüne erhöht.
Strafe könnte auch höher ausfallen
Auch deshalb will der FCM das Urteil in seiner ersten Instanz anfechten und in der nun folgenden mündlichen Verhandlung für eine mildere Strafe plädieren. Damit kämpft der Verein nicht nur für die eigenen Fans - rund 5000 wären pro Spiel von dem Ausschluss betroffen - sondern auch gegen einen erheblichen finanziellen Schaden.
Die Sperrung der Blöcke für zwei Partien würde den Verein eine niedrige sechsstellige Summe kosten. Gleichzeitig geht der Klub jedoch auch das Risiko einer höheren Bestrafung ein. Wann es zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kommt ist noch unklar.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes (DFB) verhandelt in erster Instanz von der Bundesliga bis zur Regionalliga das Fehlverhalten einzelner Spieler, Vereine oder Zuschauer. Einsprüche gegen ein Urteil können danach noch vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden, dessen Entscheidungen wiederum vom Ständigen Schiedsgericht überprüft werden können.
Auf den ersten Blick ist das Sportgericht unabhängig vom DFB und gleicht in seiner Struktur dem Aufbau eines normalen Gerichts. Es gibt einen Vorsitzenden Richter, zurzeit Hans Eberhard Lorenz, einen Ankläger vom DFB-Kontrollausschuss und Verteidiger der betroffenen Parteien. Der Vorsitzende Richter wird allerdings vom DFB-Bundestag gewählt. Er muss nicht zwingend ein Jurist sein. Lorenz allerdings arbeitet im Hauptberuf als Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz.
Bei größeren Verhandlungen wie im Fall des Phantomtors von Hoffenheim wird der Vorsitzende des Sportgerichts von einem Beisitzer unterstützt. Zurzeit gibt es beim DFB-Sportgericht 29 Beisitzer für verschiedene Bereiche wie die 3. Liga, den Frauenfußball oder Schiedsrichterangelegenheiten. Sie werden von der DFL oder den verschiedenen Regionalverbänden des DFB gestellt.
Im Regelfall verhandelt das Sportgericht seine Bestrafungen ohne persönliches Erscheinen der Beteiligten oder mündliche Beweiserhebung. Die große Gerichtsklaviatur wird nur gespielt, wenn die Beschuldigten erst dem Antrag des Kontrollausschusses und auch dem anschließenden Urteil des Vorsitzenden Richters Lorenz nicht zustimmen. Dann gibt es Verhandlung in Frankfurt. Richter, zwei Beisitzer, Zeugen-Einvernahme, Anwalt, Ankläger, Schiedsrichter, Vereinsvertreter. Da kommen schnell bis zu zwölf Personen zusammen. „Es kann dabei nach den Beweisen auch eine höhere Strafe herauskommen als zunächst verhängt“, sagt Weise, „wir signalisieren dann schon mal: Überlegen Sie sich den Einspruch gut.“ (dpa)
Fünf Vorfälle wurden geahndet
In seinem aktuellen Urteil sanktionierte der DFB insgesamt fünf Vorkommnisse bei drei Heimspielen.
Geahndet wurden Geschosse, die im Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue auf sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen worden. Auch mehrere Vorfälle während der Partie gegen Dynamo Dresden wurden sanktioniert.
Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, zudem versuchten einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen. Schließlich musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.
Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.