Kriminalität Zollgroßkontrolle deckt Verstöße in Friseurbranche auf
Die Beamten stießen auf diverse Unregelmäßigkeiten. Das Ergebnis: Ermittlungen gegen Arbeitgeber und ausländische Arbeitskräfte.

Magdeburg - Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung: Bei Kontrollen in Friseur- und Kosmetikbetrieben in Sachsen-Anhalt hat der Zoll teils gravierende Verstöße festgestellt. Wie die Behörde mitteilte, trafen die Beamten etwa auf ausländische Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis und Fälle, in denen offenbar deutlich weniger als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde.
Bei einer dreitägigen Schwerpunktprüfung durchsuchten Zöllnerinnen und Zöllner 88 Betriebe in mehreren Regionen - darunter Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Sangerhausen und Stendal. Insgesamt wurden 190 Menschen befragt.
In 20 Fällen gebe es Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, hieß es. In sieben Fällen stießen die Kontrolleure auf ausländische Beschäftigte, die weder eine Arbeitserlaubnis hatten noch legal in Deutschland lebten.
Insgesamt leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sieben Strafverfahren und acht Ordnungswidrigkeiten ein. In 35 Fällen stehen weitere Prüfungen an. Die Ermittlungen sollen nun unter anderem klären, ob auch Lohn- und Sozialabgaben hinterzogen wurden.