Kriminalität Zoll-Kontrollen: Häufig Verstöße gegen Mindestlohn
Besonders auf Baustellen und in Restaurants und Kneipen wird nach Erfahrungen der Behörden schwarzgearbeitet. Bauarbeiter oder Helfer in den Küchen bekommen oft keinen Mindestlohn.

Berlin - Die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns von 12,82 Euro pro Stunde wird in bestimmten Branchen nach Erfahrungen der Behörden häufig nicht eingehalten. Bei den Prüfungen würden „regelmäßig“ Verstöße mit verschiedenen Manipulationen festgestellt, teilte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Berlin mit. Gezeigt habe das wieder eine große Kontrollaktion am Donnerstag in vielen Kneipen, Imbissen und Restaurants an der Warschauer Straße in Friedrichshain.
Um Mindestlohn-Verstöße zu vertuschen würden Angestellte als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Die Aufzeichnungen der Arbeitszeit seien oft falsch, unvollständig oder nicht vorhanden. 32 Restaurants und Kneipen und 128 Personen seien überprüft worden. 112 Kontrolleure waren im Einsatz. In ganz Deutschland hatte es ähnliche Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gegeben.
In Berlin habe der Zoll unter anderem fünf Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis festgestellt, sowie ein Verfahren gegen einen Arbeitgeber wegen fehlender Sozialversicherungsbeiträge eingeleitet. Die zahlen über die weiteren Verstöße lagen noch nicht vor. Nötig seien in der Folge Prüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Der Zoll betonte: „Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.“