Landgericht Leipzig Zeugen im Ofarim-Prozess: Keine antisemitischen Rufe gehört
Leipzig - Im Prozess gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigungen haben am Dienstag weitere Augenzeugen ausgesagt. Die beiden Geschäftsleute gaben vor dem Landgericht Leipzig an, keine antisemitischen Bemerkungen in einem Leipziger Hotel wahrgenommen zu haben. Auch an die Kleidung oder den Schmuck des Angeklagten könnten sie sich nicht erinnern.
Anfang Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Instagram-Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Manager des Leipziger Hotels erhoben. Ofarim solle seinen Davidstern abnehmen, erst dann dürfe er einchecken, soll der Mann nach Darstellung des Sängers gesagt haben. Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgte jedoch eine Anklage gegen Ofarim selbst. Das Verfahren gegen den Hotelmanager wurde eingestellt.
Die beiden Zeugen berichteten, dass sich in der Hotellobby an dem besagten Tag eine Warteschlange am Check-in wegen technischer Probleme gebildet hatte. Weil sie Stammgäste gewesen seien, waren ihre Schlüsselkarten aber bereits vorbereitet und sie wurden vorgezogen. Darüber habe sich ein Gast in der Schlange beschwert, erläuterte ein 46 Jahre alter Geschäftsmann. „Na was ist denn an euch beiden so Besonderes, dass ihr schon die Karten bekommt?“, habe der Gast seiner Erinnerung nach gesagt. Er habe die Person zwar wahrgenommen, wusste zu diesem Zeitpunkt aber nicht, dass es sich um Ofarim handelte, weil er diesen damals nicht gekannt habe.
Der Satz habe vorwurfsvoll und ein wenig beleidigt geklungen. Daraufhin habe sein Kollege dem Gast kurz den Grund erklärt und sie seien auf ihr Zimmer gegangen. Von den massiven Vorwürfen gegen das Hotel und den Folgen hätten beide Männer erst am folgenden Abend aus den Medien erfahren.
Für den Prozess hat das Landgericht bis 7. Dezember noch sieben weitere Termine angesetzt. Am Mittwoch wird unter anderem das forensische Gutachten zu den Videoaufnahmen in der Lobby erwartet.