Wilder Tanz in Bulgarien Wilder Tanz in Bulgarien: Hochschwangere Melanie Müller löst Shitstorm aus

Halle (Saale) - Wegen eines Internetvideos bricht (mal wieder) ein sogenannter Shitstorm über Entertainerin Melanie Müller aus. Der Grund dafür: Die 31-Jährige springt nur wenige Wochen vor der Geburt ihres zweiten Kindes noch immer auf Bühnen in Diskotheken herum und bringt Partygänger in Feierlaune.
Die 31-Jährige, gebürtig als Melanie Blümer, ist bekannt aus diversen RTL-Fernsehformaten wie „Bachelor", "Ich bin ein Star, holt mich hier raus" oder auch als Sängerin und Entertainerin in Diskotheken wie dem „Bierkönig" auf Mallorca.
Bereits während ihrer ersten Schwangerschaft schuftete Melanie Müller noch uneingeschränkt bis kurz vor der Geburt ihrer Tochter Mia Rose und trat erst einen Monat vorher in ihrem Beruf als Entertainerin kürzer.
Dieses kurze Video von Melanie Müller ist Anlass für den Shitstorm
Nachdem Müller am Donnerstag ein Video bei Instagram postete, dass sie bei einem Party-Auftritt in Bulgarien am Goldstrand hochschwanger zeigt, entfachte sich in den Kommentaren ein Shitstorm. Der Anblick der ausgelassen hüpfenden Ex-Bachelor-Kandidatin veranlasst viele User dazu, sich kritisch zu diesem Umstand zu äußern.
Das schreiben Instagram-Nutzer zum Clip und so reagiert Melanie Müller
"Ich kann gar nicht hingucken. Wie kann man seine Schwangerschaft so ignorieren", fragt eine Instagram-Nutzerin unter dem Video in der Kommentarspalte. Eine weitere Userin schreibt: „Das ist unverantwortlich".
Eine weitere Person kommentiert: „Ich habe noch nie eine Sängerin [...] so rumspringen gesehen. Sie schont noch nicht mal das Baby, aber das Geld muss ja ran, sonst reicht es ja nicht für die Miete usw."
Laut Tag24 reagieren Melanie Müller und ihr Mann Maik Blümer jedoch so auf die Kritik im Netz: „Wir richten unser Leben nicht nach dem Kind aus, sondern das Kind ist automatisch mit uns mit. Wir sind nicht die Übereltern und stellen alles um." Das sei auch aus ihrem Tourplan abzulesen - demnach wird die Blondine noch bis Ende September auf der Bühne stehen.
Eine Userin stärkt in den Kommentaren jedoch den Rücken von Melanie Müller: „Wenn sie Spaß hat, wieso nicht? Ich meine, ich mache es nicht mehr im 8. Monat, aber da ist jede Schwangere anders."
Auch ein weiterer Fan nimmt sie in den Schutz: „Egal was andere sagen, mach das was du/ihr für richtig haltet. Andere wissen gar nicht, dass man bei einer Selbstständigkeit nicht einfach so auf hören kann."
Mutterschutzgesetz erfasst Selbständige nicht
Aber gibt es da nicht das sogenannte Mutterschutzgesetz, das unter anderem auch Beschäftigungsverbote regelt?
Ja, das gibt es. Allerdings werden Selbstständige von diesem Gesetz nicht erfasst, wie es in einem Leitfaden zum Mutterschutzgesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht.
Darin heißt es: „Sie haben insoweit keinen Arbeitgeber, dem eine vertragliche Fürsorgeverpflichtung gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau zukommt und der die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz zu beachten hat."
Dennoch gibt es auch besondere Regelungen zum Gesundheitsschutz für schwangere Frauen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis tätig sind.
Schwangere Selbstständige können sich von Vertragspflicht befreien
So kann eine selbstständige Frau, die dennoch in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis steht - zum Beispiel indem sie Verträge mit Partnern eingeht -, sich von den vertraglich vereinbarten Leistungspflicht gegenüber ihres Vertragspartners befreien lassen oder aber sich weiterhin bereit erklären, die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Insofern obliegt es dem Gewissen der schwangeren Mutter, inwiefern es gesundheitlich machbar oder bedenklich ist, mit sich selbst und dem ungeborenen Kind in einer verrauchten Diskothek herumzuhüpfen.
Laut aerzteblatt.de kann selbst bei einer ärztlichen Empfehlung oder Anordnung ein Patient ausdrücklich diesem Rat zuwiderhandeln. Juristisch gesehen kann allerdings dem Patienten eine Mitschuld zur Last gelegt werden, im Falle eines erlittenen Gesundheitsschaden - wie es auf einem Medizinrecht-Portal eines Anwalts zu lesen ist. (mz)