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Werdende Mütter hinter Gittern Werdende Mütter hinter Gittern: Was es heißt, als Schwangere im Gefängnis zu sein

28.03.2018, 09:11
Eine weibliche Inhaftierte blickt im Frauenvollzug der JVA Zweibrücken aus ihrer Zelle durch ein vergittertes Fenster auf einen Innenhof.
Eine weibliche Inhaftierte blickt im Frauenvollzug der JVA Zweibrücken aus ihrer Zelle durch ein vergittertes Fenster auf einen Innenhof. dpa

Zweibrücken - Von ihrer Schwangerschaft erfährt die junge Frau* im Gefängnis. Sieben Monate später hat sie einen kugelrunden Babybauch und sitzt noch immer in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.

Wenn in Kürze die Wehen einsetzen, wird sie in ein Krankenhaus gefahren, wo sie unter Aufsicht von zwei Justizbeamten ihr Kind zur Welt bringt. Nach der Geburt geht die Mutter zurück in den Knast. Das Baby bleibt draußen.

Eine Möglichkeit, ihr Neugeborenes mit ins Gefängnis zu nehmen, hat die 31-Jährige nicht: In Rheinland-Pfalz gibt es - wie in einigen anderen Bundesländern auch - keinen Mutter-Kind-Vollzug. Aber im vergangenen Jahr acht Schwangerschaften.

Schwanger im Gefängnis: Mutter-Kind-Vollzug existiert in manchen Bundesländern

„Ich halte es nicht für richtig, dass man einer Mutter das Kind direkt nach der Geburt wegnimmt“, sagt die Schwangere. Sie grübelt jeden Tag, wie dieser Tag X aussehen wird. „Damit bestraft man das Kind, die Mutter, den Vater - alle.“

Die erste Mutter-Kind-Einrichtung wurde 1975 in Frankfurt gebaut. Heute gibt es solche Häuser oder andere Möglichkeiten, Kinder bei ihren inhaftierten Müttern zu lassen, in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Andere Bundesländer haben Abkommen mit Nachbarländern.

Die Frau mit dem kugelrunden Bauch, die schon eine zwölf Jahre alte Tochter hat, wird das Neugeborene dem Vater anvertrauen. Ob das geht, entscheidet allerdings das Jugendamt.

Schwanger im Gefängnis: Besuche der Mutter streng reglementiert

„Entweder bleibt das Kind bei Oma, Opa oder beim Ehemann oder Freund“, erklärt Hagen Paulus, Sozialarbeiter in der JVA Zweibrücken. „In den überwiegenden Fällen erfolgt die Unterbringung aber in einer Pflegefamilie.“

Besuche im Gefängnis sind auch für Babys streng reglementiert: Einmal im Monat zwei Stunden normaler Besuch, einmal im Monat zwei Stunden Kinderzusatzbesuch und gegebenenfalls Sonderbesuche.

Die 31 Jahre alte Gefangene ringt noch mit sich, ob sie das Baby in der Haft sehen will. „Das macht es ja noch schwerer, wenn man sich dann wieder trennen muss. Dann riecht es einen wieder, und muss doch wieder weg - ich weiß nicht, ob das gut ist. Für's Kind und für mich.“

Mit Baby im Bauch im Gefängnis: Offener Vollzug als Chance für Mütter?

Für einen ganz anderen Umgang mit straffällig gewordenen Müttern plädiert Lydia Halbhuber-Gassner, die beim Sozialdienst katholischer Frauen in München für Straffälligenhilfe zuständig ist.

„93 Prozent der inhaftierten Frauen stellen keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Sie sitzen wegen Eigentumsdelikten, Betrug, Drogen, Schwarzfahren - es wäre überhaupt kein Problem, die allermeisten Frauen in einem offenen Vollzug unterzubringen“, sagt sie. Dann dürften die Frauen tagsüber das Gefängnis verlassen.

In Zweibrücken befinden sich derzeit nur 13 von rund 125 Frauen im offenen Vollzug. „Die Frauen müssen lockerungsgeeignet sein, also es darf keine Flucht- oder Missbrauchsgefahr bestehen“, erklärt die stellvertretende Anstaltsleiterin Sandra Gauf.

Schwanger im Gefängnis: Wohl des Kindes steht im Vordergrund

Und vor allem: Es darf keine Gefahr bestehen, dass die Gefangene sich Drogen kauft. „70 bis 80 Prozent haben eine Drogenproblematik“, ergänzt sie. Auch Schwangere seien davon nicht ausgenommen.

Die JVA-Beschäftigten meinen, nicht alle Schwangeren und Mütter von Kleinkindern seien für den Mutter-Kind-Vollzug geeignet. „Wir haben immer wieder Fälle, wo es bereits Kinder gibt, die von der Mutter auch schon vernachlässigt wurden“, erzählt Sozialarbeiterin Sabine Rubel-Kreuels.

Oft lebten die Frauen in einem schwierigen sozialen Milieu und nähmen Drogen. Einige seien den eigenen Kindern gegenüber total gleichgültig. „Das ist auch für uns nicht immer schön zu sehen.“ Im Vordergrund stehe das Wohl des Kindes.

Schwangere Häftlinge: Aufenthalt so angenehm wie möglich machen

Eva-Verena Kerwien von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe in Bonn plädiert für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Strafvollzug. In zahlreichen Studien seien die Auswirkungen von Stressbelastungen der Mutter während der Schwangerschaft auf die spätere emotionale und kognitive Entwicklung des Kindes nachgewiesen worden, schreibt Kerwien im Sammelband „Frauengesundheit im Gefängnis“. Die Ungeborenen dürften nicht „mitbestrafte Dritte“ werden.

Die Anstaltsleitung in Zweibrücken versucht zumindest, es den Schwangeren so angenehm wie möglich zu machen. „Wenn ich jemanden sprechen möchte, gibt es hier immer Sozialarbeiter und Psychologen“, sagt die 31 Jahre alte Schwangere.

Sie bekomme mehr Milch und Joghurt sowie mehr medizinische Betreuung. „Auch die anderen Gefangenen sind ganz lieb, ich werde bekocht und bebackt“, erzählt sie. „Und jeden Tag kommt die ganze Station und streichelt meinen Bauch.“ (dpa)